4.1 Nachweisberechnungen nach DIN EN 12195-1:2011


4.1.2 Kippsicherung einer blockierten Ladungseinheit

Die Norm DIN EN 12195-1:2011 geht in Abschnitt 5.5.3.3 davon aus, dass die Kippachse an der oberen Innenkante der Blockierung liegt (links in Abb. 4.3). Die zugehörige Ungleichung für zwei Laschings pro Seite beruht auf folgenden Momenten in der Schreibweise der Norm:

Links drehend:
Kippmoment aus Trägheitskräften: m · g · cX,Y · d
Rechts drehend:
Standmoment aus Ladungsgewicht: m · g · cZ · b
Moment aus vertikalen Zurrkomponenten: 2 · FR · sinα · w
Moment aus horizontalen Zurrkomponenten:    2 · FR · cosα · cosβXY · h
Moment aus Blockierkraft rechts: FB · t/2
Moment aus Gewichtsreibung: m · g · fμ · μ · t
Moment aus Zurrkraftreibung: 2 · FR · fμ · μ · t · sinα

Abbildung - LSHB

Abbildung 4.3: Zur vorgeschlagenen Kippsicherung mit Blockierung [H. Kaps]

Die Bilanz aus diesen wirkenden Momenten ist in der Norm korrekt aufgestellt worden. Es wurde jedoch versäumt, einen Blick auf die horizontalen Kräfte zu werfen. Deren Bilanzierung ergibt eine horizontale Ausgleichskraft, die in der Kippachse angreifen muss, damit sie kein weiteres Moment erzeugt. Diese horizontale Ausgleichskraft ist:

$$F_{H} = m \cdot g \cdot ( c_{x,y} + c_{z} \cdot f_{\mu} \cdot \mu ) + 2 \cdot F_R \cdot (f_\mu \cdot \mu \cdot sin\alpha – cos\beta_{X,Y}) + F_B$$

Dieser Kraft muss die linke Blockierung standhalten. Sie übersteigt in der Regel bei weitem die auf der rechten Seite angenommene Blockierkraft FB, die auch für die linke Seite gelten sollte. Damit besteht ein grundsätzlicher Widerspruch im Rechenansatz. Außerdem ist es fragwürdig, die Reibung auf der Ladefläche, die in Abb. 4.3 als Rutschhemmung nach rechts wirken soll, gleichzeitig zur Kippsicherung nach links wirken zu lassen. Es wird daher dringend geraten, den Rechenansatz unter 5.5.3.3 der Norm nicht und stattdessen den einfachen Ansatz unter 5.5.3.2 der Norm zu verwenden, wobei die Kippachse ungeachtet der Blockierung unten auf die Ladefläche gelegt wird.