Foto des Monats – November 2013 |
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Das zweite Erdbeben
In Anlehnung an unser Bild des Monats vom April 2013 behandeln wir erneut das Thema Betonträger.
Abbildung 1 [Pressestelle Polizeidirektion Dresden]
In der Abbildung 1 ist sehr schön zu sehen, dass die jeweils elf Tonnen schweren Betonträger mit ihrem Schwerpunkt nach oben geladen waren.
Bei dem Bild des Monats vom April 2013 hatten wir nach langer Überlegung angenommen, dass die Träger ausschließlich mit ihrem Schwerpunkt nach unten geladen sein konnten. Allerdings mussten wir uns inzwischen eines Besseren belehren lassen. Ein freundlicher Leser unserer Kolumne hatte uns zwischenzeitlich bereits darauf hingewiesen, dass derartige Träger grundsätzlich mit dem Schwerpunkt nach oben geladen werden, da sie sonst auf der Baustelle nicht in die Hallenstützen eingesetzt werden können. Das Problem des Schwerpunktes sei sehr wohl bekannt, aber es gäbe auf der Baustelle keine adäquate Möglichkeit, diese Träger zu drehen.
Eine derartige Ladung mit ihrem Schwerpunkt nach oben stellt besondere Anforderungen an die Ladungssicherung. Denn hier muss ja nicht nur die Ladung selbst gesichert werden, sondern auch ihrer dadurch mangelhaften Standfestigkeit durch eine entsprechende Sicherung entgegengewirkt werden.
Die Geschichte dieses Unfalles ist schnell erzählt: Der LKW ist zuvor abgebogen bzw. hat die Richtung gewechselt, worauf sich die Träger seitlich vom Fahrzeug verabschiedeten:
Abbildung 2 [Pressestelle Polizeidirektion Dresden]
Der Fahrer und/oder der Verlader hatten sich tatsächlich ein paar Gedanken zur Ladungssicherung gemacht. Dies ist unschwer daran zu erkennen, dass Sandwich-Elemente verwendet wurden (siehe Abbildung 3). Der Ausdruck Sandwich-Elemente beschreibt den Umstand, dass über wie unter dem Vierkantbalken jeweils Antirutschmatten gelegt wurden. Somit ist die Reibungskette zwischen Ladung und Ladefläche schlüssig eingehalten:
Abbildung 3 [Pressestelle Polizeidirektion Dresden]
Tatsächlich kann hier mit einer Reibung von 0,6 gerechnet werden. Leider müssen wir ein wenig Wasser in den Wein kippen, denn die Vierkantbalken als Unterleger weisen wieder einmal (zumindest teilweise) quadratische Querschnitte auf. Zudem können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob diese Matten durchvulkanisiert sind bzw. der Schwerlastanforderung gerecht werden können. Bestehen die Matten nicht aus durchvulkanisierten Materialien, sondern sind sogenannte "Krümelmatten", könnte die hohe Masse der Ladung zu solchen Drücken führen, dass die Krümelmatten auf der relativ kleinen Auflagefläche auf den Hölzern zerstört werden.
Anmerkung: Mit Krümelmatten sind neben spröden, aufgebrauchten und abgenutzten Matten auch Granulatmatten gemeint, die zwar neuwertig sind, aber vom Hersteller nicht als Schwerlastmatten zugelassen sind. Die zulässige Flächenpressung ist unbedingt einzuhalten.
Die folgende Abbildung 4 zeigt die linke vordere Seite der Ladefläche, ganz links im Bild ist eben noch die Stirnwand zu erkennen. Als Sicherungsart wurde einmal mehr die Niederzurrung gewählt. An der Lage der Träger ist eindeutig zu erkennen, dass sie seitlich weggekippt sind. Gegen Kippen hilft keine RH-Matte dieser Welt.
Abbildung 4 [Pressestelle Polizeidirektion Dresden]
Diese kopflastigen Träger sind zudem wahrscheinlich "vorgespannt", d. h. in einem leichten Bogen geformt, was ihre Tendenz zum seitlichen Wegkippen noch geringfügig erhöht. Dem muss durch geeignete Sicherungsmaßnahmen entgegengewirkt werden.
Wie regelmäßige Leser dieser Kolumne sicher schon ahnen, schlagen wir erneut eine Umspannung bzw. ein Buchtlasching vor. Hierbei werden die Gurte von beiden Seiten um die Träger gespannt und jeweils zur ursprünglichen Seite zurückgeführt. Dies ist, im besten Sinne des Wortes, eine Direktsicherung.
Damit die Träger sich nicht gegenseitig beschädigen, aber trotzdem am Kippen gehindert werden, müssen oben auf dem "Dach" der Träger und unten zwischen den senkrechten Elementen der Träger Distanzstücke gesetzt werden. Sofern keine bohlenförmigen Unterlagen verwendet werden, sollten jeweils zwei Vierkantbalken miteinander so verbolzt werden, dass sie eine rechteckige Unterlage ergeben. Auf diesen Unterlegern werden jeweils Vierkantbalken befestigt, die die unteren Bereiche der Betonträger auf Distanz halten.
Sofern die oberen Bereiche der Betonträger ebenfalls empfindlich sind (was anzunehmen ist), müssen auch hier Distanzstücke eingesetzt werden. Im oberen Bereich lässt sich das relativ einfach lösen, indem zwei oder drei gleichlange Vierkantbalkenstücke (z. B. 10 cm stark) auf ein Brett genagelt werden. Dieses Brett wird jeweils so über die Träger gelegt, dass das Distanzstück zwischen den Betonträgern hängt. Diese Skizze verdeutlicht die Konstruktion:
Die unteren und oberen Distanzstücke müssen in ihrer Breite so angepasst werden, dass die Träger möglichst exakt senkrecht stehen. Wenn die seitlichen Umspannungen nicht so gesetzt werden können, dass sie die oberen Distanzstücke mit festhalten können, sollte jedes einzelne obere Distanzstück mit einer extra Niederzurrung versehen werden, damit es auf keinen Fall verrutschen oder gar herausfallen kann:
In der Abbildung 5 ist gut zu sehen, wie aus den Niederzurrungen durch die seitliche Verlagerung der Betonträger allmählich Direktzurrungen geworden sind. Dieser Effekt der Direktzurrungen sollte besser gleich von Anfang an hergestellt werden. Um die kippgefährdeten Träger seitlich zu sichern, sind jeweils vier Umspannungen notwendig. Selbstverständlich ist auch hierbei allerhöchster Wert auf den sauberen Verlauf und den Kantenschutz der Direktzurrungen zu legen, so dass alle Direktzurrungen möglichst die gleiche Länge haben und an den scharfen Betonecken entsprechend geschützt werden:
Abbildung 5 [Pressestelle Polizeidirektion Dresden]
Bei der Ladungssicherung nach vorne in Fahrtrichtung kommt die gute Reibung der RH-Matten voll zur Wirkung. Mit einen Reibbeiwert von 0,6 (bei Verwendung von Sandwich-Unterlagen im Bohlenformat) müssen nur noch 0,2 von 22.000 daN Gewichtskraft gesichert werden. Diese 4.400 daN verbleibende Sicherungskraft kann mit zwei Gurten oder mit entsprechenden Ketten erreicht werden. Hierbei bietet es sich an, die beiden Direktzurrungen kreuzweise über die Stirnseite der Träger zu führen und jeweils auf der anderen Seite entsprechend zu befestigen. Auch hier ist unbedingt auf den Kantenschutz zu achten. Diese Skizze verdeutlicht das in der Draufsicht:
Hier die Seitenansicht, der Übersicht halber ist nur einer der beiden Gurte oder Ketten dargestellt:
Da Direktzurrungen ihre volle LC (Lashing Capacity) nur dann zur Verfügung stellen, wenn der Gurt oder die Kette voll gedehnt wird, sollte die Vorspannung so hoch wie möglich gewählt werden, aber nicht mehr als 50 %. Durch die hohe Vorspannung wird der Rutschweg der Betonträger, den diese zurücklegen müssen, um die Direktzurrungen bis zu ihrer LC vorzuspannen, so weit wie möglich minimiert.
Wichtiger Hinweis:
Manchmal werden zwei solcher Betonträger transportiert, obwohl die gesetzlich zulässige Gewichtsgrenze von 40 Tonnen überschritten wird. Dieses ist nur mit folgendem Eintrag in der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erlaubt:
Die Ausnahmegenehmigung wird nur für die Beförderung folgender Ladungen erteilt:
- …
- Einer aus aus zwei Teilen bestehenden Ladung, wenn die Teile aus Festigkeitsgründen nicht als Einzelstücke befördert werden können und diese unteilbar sind.
Die Träger sind jeweils nicht teilbar, daher wären sie für eine solche Ausnahme geeignet.
Dazu ist jedoch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich, der bestätigt, dass der Transport von zwei Teilen aus Festigkeitsgründen opportun ist. Dies hängt zum einen mit der Kippgefahr einzelner Träger zusammen, zum anderen damit, dass einzelne Träger sich während der Fahrt so verwinden können, dass sie brechen oder beschädigt werden könnten.
Schön wäre es dann, wenn der Hersteller der Elemente oder der Sachverständige genau beschreiben, wie die Sicherung auszusehen hat, damit die Ladung nicht kippt oder zerbricht. Ein solches Schreiben findet man leider äußerst selten.
Die oben beschriebenen Gefahren findet man natürlich auch bei Betonteilen, die innerhalb der gesetzlich zulässigen Gewichtsgrenzen transportiert werden. Daher wollen wir hier auf die entsprechenden Sicherungen eingehen:
Die Kippgefahr ist mit den oben beschriebenen Sicherungen bereits beseitigt. Fehlt nur noch eine Ladeeinheitenbildung, die dafür sorgt, dass zwei miteinander verbundene Träger eine höhere Steifigkeit aufweisen als ein Träger allein. Mit einteiligen Zurrmitteln ist das einfach zu bewerkstelligen.
An den Stellen, wo die Abstandshalter zwischen beide Träger verbaut werden, sollten auch die Zurrmittel in Form einer Umreifung angesetzt werden, die dann mit hohen Vorspannkräften für eine Ladeeinheit sorgen.
Nur wenn diese Maßnahme durchgeführt wird, kann wirkungsvoll der Ausnahmegenehmigung entsprochen werden.
Die Ladungssicherungskolumnisten bedanken sich bei allen, die uns mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben. Unser Bild des Monats April belassen wir trotz der falschen Annahme der Schwerpunktlage so wie es ist, denn es können auch entsprechende Verladungen davon abgeleitet werden.
Wir wünschen allzeit eine ladungssichere Fahrt.
Ihre Ladungssicherungskolumnisten
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