Foto des Monats – Oktober 2005 [English version]






Abbildung 1



"Mit der Tür ins Haus fallen"

Abgesehen davon, dass es nicht gerade schicklich ist, mit der Tür ins Haus zu fallen, werden bei dieser Art und Weise, den Container zu beladen, die einfachsten Pack-, Stau- und Sicherungsregeln mit Füßen getreten und die Sicherheit von Kontroll- und Entladepersonal massiv gefährdet.

Die Schachteln in Abb. 1 (zum Teil mit erheblichem Gewicht) waren lose übereinander gestapelt und jonglierten sich im Container über den Teich. Das ging so lange gut, wie der Container selbst und die Containertür, die eigentlich keine Sicherungsaufgaben übernehmen darf und soll, die Sicherung dieser Stapel übernahm. Schon beim Öffnen der Tür fielen große Mengen von Schachteln heraus. Wie durch ein Wunder ist das Personal nicht zu Schaden gekommen.





Abbildung 2

In Abb. 2 haben die Schachteln es geschafft, noch so lange übereinander stehen zu bleiben bis der Lkw den Container rückwärts an die Rampe einer Halle gefahren hat. Allein die minimale Beschleunigung beim Bremsen vor dem Hallentor hat ausgereicht, dass sich der Container automatisch entlud. Die Tatsache, dass das Hallentor noch geschlossen war, störte die Schachteln nicht. Sie öffneten es gewaltsam und lagen schon chaotisch in der Lagerhalle. Diesem sträflichen Ladungssicherungsunterlass ist wie folgt leicht abzuhelfen: Im ganzen Container kann durch Zwischenlagen aus Kartonage oder starkem Papier (Kraftleiner oder dgl.) schon eine hohe Stapelfestigkeit verliehen werden. Zusätzlich muss im Türbereich eine Sicherung erfolgen (siehe Containerhandbuch). Diese Sicherung kann durch Holzgatter oder Gurtkonstruktionen, ggf. auch durch Planen, die in den Container hinein verspannt werden, vorgenommen werden.

Auch die CTU-Packrichtlinien weisen eindeutig auf die Sicherungspflicht im Türbereich hin, dass die Ladung sonst beim Öffnen der Türen das Verladepersonal gefährden kann. (siehe CTU-Packrichtlinien)




Abbildung 3

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