Foto des Monats – August 2002 |
Abbildung 1
Betonplatten auf der BAB 43:
Der Sattelzug (s. Abb. 1, links im Hintergrund) fuhr in Dülmen auf die BAB 43 auf. Als sich das Fahrzeug bereits wieder in Geradeausfahrt befand, schaukelte sich der Auflieger nach Angaben des Fahrers auf. Dabei löste sich der A-Bock mit den sechs Betonplatten und stürzte auf die Fahrbahn. Es entstand "nur" Sachschaden! Die Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls betrug lt. Schaublattauswertung ca. 75 km/h.
Die Auswertung der Lichtbilder und die Angaben der unfallaufnehmenden Beamten erbrachten bezogen auf die Ladungssicherung folgende Mängel:
Der A-Bock war nicht mit dem Fahrzeug verbunden, sondern zusammen mit der Ladung niedergezurrt | |
Auf Grund der Abmessungen hat der A-Bock auf der Stahlladefläche (Riffelblech) gestanden | |
Auf der Ladefläche waren 3 Zurrpunktpaare | |
Formschlüssiges Abstützen am Fahrzeug (Bordwände) war nicht möglich bzw. in Fahrtrichtung unklar | |
Anschlagpunkte am A-Bock waren nicht vorhanden | |
Reibungserhöhende Materialien wurden nicht eingesetzt | |
Die Niederzurrung erfolgte mit sechs Zurrgurten | |
Zurrkapazität (Lashing Capacity, LC) = 2.500 daN | |
Normale Vorspannkraft (Standard Tension Force, STF) des Spannelements = 250 daN | |
Alle Zurrgurte waren auf Grund von Beschädigungen ablegereif | |
Die Zurrmittel (Einfachhaken) waren am Rahmen eingehängt | |
Kanten- und Gleitschutzeinrichtungen wurden nicht eingesetzt, insofern wurden die Zurrmittel über raue bzw. scharfe Kanten gezurrt |
[Stephan Bode]
Im Ladungssicherungshandbuch des GDV gibt es Hinweise zum sicheren Transport von Betonplatten.
Weitere Abbildungen:
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
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