Belastbarkeit von Containern [English version]


Belastbarkeit des Containerbodens
Belastbarkeit der Containerwände und des Containerdaches
Gewichtsverteilung im Container





Belastbarkeit des Containerbodens


Wird die maximale Zuladung der Container voll ausgenutzt, ist darauf zu achten, dass das Gewicht möglichst gleichmäßig auf die Bodenfläche verteilt wird. Die tragenden Bauteile in der Bodenkonstruktion des Containers sind die Bodenquerträger, die über den Containerboden die Last der Ladung aufnehmen. Für einen sicheren Transport ist es wichtig, dass möglichst alle Bodenträger belastet werden. Die sogenannten Punktbelastungen sind zu vermeiden, da diese den Containerboden beschädigen können. Punktbelastungen treten immer dann auf, wenn relativ hohe Gewichte auf eine kleine Auflagefläche konzentriert werden.

Wichtig bei der Beladung von Containern ist die Beachtung der maximalen Streckenlast. In [46] wird für den 20′-Container eine maximale Streckenlast von 4,5 t/m und für den 40′-Container von 3,0 t/m angegeben. Die Streckenlasten errechnen sich wie folgt:

1. Beispiel: Eine Ladung mit einer Masse von 15 t liegt auf einer Länge von 6 m auf. Daraus ergibt sich eine Streckenlast von

15 t : 6 m = 2,5 t/m

Diese Ladung dürfte demnach sowohl im 20′- als auch im 40′-Container transportiert werden.

2. Beispiel: Eine Ladung mit einer Masse von 16 t liegt auf einer Länge von 4 m auf. Daraus ergibt sich eine Streckenlast von

16 t : 4 m = 4,0 t/m

Diese Ladung dürfte nur im 20′-Container transportiert werden. Im 40′-Container wird die maximale Streckenlast überschritten, so dass ein Transport nicht erlaubt ist. Soll die Ladung jedoch trotzdem in einen 40′-Container geladen werden, muss die Auflagefläche vergrößert werden, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Dies kann z.B. durch Unterlegen eines Garniers  oder eines "Schlittens" erfolgen. Beim Verwenden eines Garniers ist darauf zu achten, dass die unteren Holzbohlen in Längsrichtung liegen und somit auf mehreren Bodenquerträgern des Containers lagern. Ebenso müssen die Kufen des "Schlittens" in Längsrichtung des Containers liegen.

Zeichnung Garnier

Abbildung 1


In [46] werden folgende Angaben über die Mindestbreite der Bohlen und den Mindestabstand der Bohlen von der Mittellinie des Containers gemacht:

Containertyp 20′ 40′
A. Mindestbreite der Bohlen 0,10 m 0,15 m
B. Mindestabstand der Bohlen von der Mittellinie des Containers zu jeder Seite 0,4 m 0,4 m


Zeichnung Abstände

Abbildung 2


Für die Beladung eines Containers mit einem Gabelstapler ist ebenfalls darauf zu achten, dass der Containerboden nicht zu hoch belastet und dadurch beschädigt wird. In der ISO 1496 (International Standards Organization) sind für das Befahren von Containern mit Gabelstaplern folgende Grenzwerte festgelegt:

Bezeichnung Grenzwert
Maximale Achslast 5460 kg
Minimale Radauflagefläche 142 cm2
Radbreite ca. 180 mm
Spurbreite ca. 760 mm


Gabelstapler, die eine Tragfähigkeit von 2 t besitzen, erreichen im beladenen Zustand eine maximale Achslast von ca. 5 t, so dass das Befahren des Containerbodens möglich ist. Gabelstapler mit einer Tragfähigkeit von 2,5 t können die maximale Achslast von 5460 kg überschreiten, meistens sind jedoch auch sie für das Befahren der Container geeignet. Probleme können sich bei batterie-elektrisch betriebenen Gabelstaplern aufgrund der höheren Totlast ergeben. Hier wird die maximale Achslast häufig überschritten.

Gabelstapler mit einem sehr hohen Eigengewicht dürfen nur dann in den Container einfahren, wenn die Nutzlast nicht voll ausgenutzt und damit die maximale Achslast von 5460 kg nicht überschritten wird. Zu beachten ist ferner, dass bei der Verwendung von Anbaugeräten die Tragfähigkeit der Gabelstapler verringert wird. Anbaugeräte werden immer dann eingesetzt, wenn die Beschaffenheit (Form) der Ladung dies erfordert, z.B. die hydraulische Rollenklammer beim Transport von Rollen.

Foto Gabelstapler

Abbildung 3



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Belastbarkeit der Containerwände und des Containerdaches

Die Belastbarkeit der Containerwände und des Containerdaches ist in der ISO 1496 bzw. in der Container Safety Convention (CSC) festgelegt.

Container müssen einer Belastung in Längsrichtung standhalten, die einer von außen wirkenden Beschleunigung von 2 g entspricht, sofern diese horizontal an den Befestigungselementen des Bodens angreift. Dies sind Belastungen, die über die Twistlocks (Drehverschluss zum Verriegeln der Container) von Fahrzeugen auf den Container übertragen werden.

Foto Twistlock

Abbildung 4


Die Stirnwände müssen nach der CSC so konstruiert sein, dass sie Belastungen von 0,4 g aushalten. Dies entspricht 40% der zulässigen Nutzlast des Containers bei gleichmäßiger Belastung der Stirnwand.

Die Seitenwände sollen nach CSC Belastungen von 0,6 g standhalten, was einer gleichmäßigen Belastung von 60% der zulässigen Nutzlast entspricht.

Foto Belastungen

Abbildung 5


Die Werte gelten jeweils nur für großflächige Belastungen. Wie beim Containerboden, führen Punktbelastungen auch an den Containerwänden sehr leicht zu Beschädigungen. Sind Punktbelastungen aufgrund der Beschaffenheit und Form der Ladung zu erwarten bzw. nicht zu vermeiden, müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.

Die Belastbarkeit des Containerdaches ist nur sehr gering. Laut CSC hält es auf einer Fläche von 600 x 300 mm einer Belastung von 200 kg stand, daher niemals Ladung auf das Dach legen. Beim Stapeln von mehreren Containern übereinander, werden die Kräfte in die Eckpfosten geleitet, so dass das Dach entlastet wird.

Jeder Container muss über ein gültiges Sicherheits-Zulassungsschild (CSC-Plakette) verfügen. Sind die Stirn- oder Seitenwände weniger oder höher belastbar als die o.a. Werte, muss dies auf der CSC-Plakette vermerkt werden.

Foto CSC-Plakette

Abbildung 6



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Gewichtsverteilung im Container


Besonders für den Umschlag per Spreader, Gabelstapler oder Kran ist es wichtig, dass der Schwerpunkt der Ladung möglichst in der Mitte des Containers liegt. Ist der Schwerpunkt zu sehr außermittig verschoben, erfordert dies einen erhöhten Arbeitsaufwand und ein größeres Risikopotential beim Transport und Umschlag der Container. Für ein sicheres Handling sollten folgende Vorgaben eingehalten werden:

Lage des Schwerpunktes 20′ 40′
Längsrichtung maximal 0,60 m außerhalb der Mitte des Containers maximal 0,90 m außerhalb der Mitte des Containers
Querrichtung in der Mitte des Containers
Höhe unter dem Formschwerpunkt des Containers



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