Betrügerische Ladungsentwendungen von Lkw-Ladungen (Phantomfrachtführer) Tipps zur Schadenverhütung |
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4 Auftragsvergabe
Der Transportauftrag darf nur nach positiver Überprüfung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmens durch den Auftraggeber vergeben werden. Vergabe und Annahme von Transportaufträgen sollten nur über vereinbarte Kommunikationswege mit zugewiesenen Kommunikationspartnern erfolgen. Bei Abweichungen muss die Ursache hierfür beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte auf einen anderen Transportunternehmer ausgewichen werden.
Sofern die Auftragsvergabe über eine Frachtenbörse erfolgt, sollten deren empfohlene Sicherheitsmaßnahmen genutzt und umgesetzt werden. Sind keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen empfohlen, sollte diese Frachtenbörse gemieden werden. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmens muss, wie zuvor beschrieben, jedoch zusätzlich vor Auftragsvergabe erfolgen.
Sogenanntes „Subcontracting“ bzw. die Weitergabe des Transportauftrages durch den Transportunternehmer an einen anderen Transportunternehmer, den Unterfrachtführer, birgt zusätzliche Risiken und sollte daher möglichst vermieden werden. Um die Gefahr der betrügerischen Erlangung des Transportguts zu minimieren, sollten die Unterfrachtführer der gleichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, wie die Transportunternehmen. Dies sollte im Verkehrsvertrag vorgegeben werden. Sofern der Transportunternehmer diese Überprüfung nicht sicherstellen kann, sollte die Weitergabe des Transportauftrages untersagt werden. Bei Auftragsvergaben über Frachtenbörsen sollte „Subcontracting“ generell untersagt werden.
Für Abholung und Lieferung des Transportguts sollten Zeitfenster und eine Auftragsnummer vereinbart werden. Ferner sollte der Transportunternehmer dem Auftraggeber rechtzeitig vor Abholung des Transportguts folgende Daten (Avis) zur Verfügung stellen:
Vollständiger Name des Fahrers, Nationalität, Farbkopie der Ausweispapiere des Fahrers, | ||
Farbkopie des Führerscheins des Fahrers, | ||
offizielle Kontaktdaten (Z. B. Mobilfunknummer) des Fahrers, Kennzeichen, Registerstaat und Typbezeichnungen der Transportmittel, (Z. B. Sattelzugmaschine Typ: MusterSZM 1234, AB-CD 1234, Deutschland / Trailer TYP: MusterTrl 5678, EF-GH 9012, Deutschland), |
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Farbkopie der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugidentifikationsnummer). |
Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten müssen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes befolgt werden.
Ferner sollte der Auftraggeber einen Frachtbrief gemäß § 408 Handelsgesetzbuch (HGB) oder Artikel 6 des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) erstellen. Er sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
Ort und Tag der Ausstellung, | ||
Eineindeutige Nummer des Frachtbriefes, | ||
Nummer des Transportauftrages, | ||
Name und Anschrift des Absenders, | ||
Name und Anschrift des Frachtführers, | ||
Kennzeichen der Transportmittel, | ||
Name und Anschrift des Empfängers, | ||
Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle, | ||
Beschreibung der Ware und der Verpackung, | ||
Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke, | ||
Gewicht der Sendung, | ||
das Verbot einer Umladung (falls vereinbart), | ||
die vereinbarte Frist, innerhalb derer die Beförderung beendet sein muss (falls vereinbart). |
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