2 Bauliche Empfehlungen |
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2.1 Auswahl des Geländes
Im Vorfeld der Planung eines Gesicherten Lkw-Parkplatzes empfiehlt es sich bei der Auswahl des Geländes grundsätzlich, dass hinsichtlich dessen Sicherungsmöglichkeiten sowie eines störungsfreien Betriebsablaufes zum Beispiel folgende Aspekte Berücksichtigung finden:
Verkehrsgünstige Lage mit guter Anbindung an das Fernstraßennetz | |||
Entfernung zur zuständigen Polizeidienststelle (kurze Interventionszeiten) | |||
Topografische Eignung. Das Gelände sollte möglichst eben und von allen Seiten gut einsehbar sein. Vermieden werden sollten daher Hanglagen, Gewässer (Bäche, Teiche) auf dem Gelände bzw. im Bereich der Grundstücksgrenzen. Derartige topografische Bedingungen können die Sicherungsmöglichkeiten einschränken bzw. unverhältnismäßig verteuern. | |||
Störpotenziale, Risiken und Gefährdungen, die aus der Umgebung drohen können wie zum Beispiel: |
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Überschwemmungsgefahren | |||
Sportanlagen mit hohem Publikumsaufkommen | |||
Kriminalitätsbrennpunkte |
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Geschützter Baumbestand | |||
Leitungs- oder Beleuchtungsmasten, die nicht entfernt werden dürfen | |||
Umwallungen (Erdhügel) | |||
Nicht ausreichend dimensionierte Energieversorgung |
Erläuterung Die Berücksichtigung dieser Punkte hilft, die Kosten für die Errichtung sowie das Risiko bei der Nutzung des Gesicherten Lkw-Parkplatzes zu reduzieren. Zum Beispiel können die Anforderungen an physische Sicherungsmaßnahmen höher sein, wenn der Parkplatz unmittelbar an Gewässer grenzt. Zügige An- und Abfahrten von/zu den Fernstraßen reduzieren das Risiko krimineller Angriffe. |
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2.2 Flächengestaltung
2.2.1 Flächenbefestigung
Zur Gewährleistung eines ungehinderten Fahrzeug- und Personenverkehrs auf dem Gelände sollte dieses ausreichend befestigt werden. Dies kann unter Berücksichtigung der zu erwartenden Achslasten zum Beispiel durch entsprechend dimensionierte Betonplatten bzw. Pflasterung erfolgen.
Abbildung 2: Ausreichend dimensionierte Flächenbefestigung
Bildrechte: Autohof Wörnitz GmbH & Co. KG
2.2.2 Stellplätze / Markierungen
Die Stellplätze sollten deutlich und eindeutig durch entsprechende abriebresistente Flächenmarkierungen festgelegt werden.
Es empfiehlt sich, durch die Markierungen Seitenabstände der Fahrzeuge zueinander festzulegen. Diese sollten jeweils mindestens 200 cm betragen. Von dieser Abstandregelung kann abgewichen werden, wenn die seitlichen Fahrzeugzwischenräume videoüberwacht und entsprechend ausgeleuchtet werden. Die Anforderungen an die Beleuchtungsanlagen (zum Beispiel Halogen, Infrarot) bedürfen jeweils ihrer Abstimmung auf die Kamerabedürfnisse für Tag- und Nachtbetrieb bzw. bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen. Darüber hinaus wird auf die Anforderungen gem. Ziff. 3.7 (Videoüberwachung) hingewiesen.
Erläuterung Ziel dieser Empfehlungen ist es, eine effiziente Überwachung des Parkplatzes durch das Kontrollpersonal zu ermöglichen. Abriebresistente Flächenmarkierungen helfen den Wartungsaufwand für die Pflege der Stellplatzmarkierungen zu reduzieren und unterstützen die Parkordnung hinsichtlich einer optimalen Überwachung der Lkw. |
2.2.3 Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen sollten so dimensioniert werden, dass ein gefahrfreier Fahrzeug- und Personenbetrieb auf dem Parkplatz möglich ist und rangierbedingte Beschädigungen weitgehend vermieden werden.
Erläuterung Abhängig von der Größe der Lkw können durch Rangierbewegungen Schäden an den physischen Sicherungseinrichtungen, zum Beispiel an der Einfriedung, entstehen. Durch ausreichend dimensionierte Verkehrsflächen werden derartige Schadensereignisse reduziert und die Sicherungswirkung der Einrichtungen aufrechterhalten. |
2.2.4 Pflanzenbewuchs
Bepflanzungen durch Bäume, Sträucher und dergleichen sollten unterlassen bzw. entfernt werden. Sie bieten potenziellen Tätern Deckung, können die visuellen Überwachungsmöglichkeiten des Geländes einschränken und unterbrechen die Geländeausleuchtung durch Schattenbildung.
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2.3 Sanitäre Einrichtungen
Abhängig von der Parkplatzkapazität sollten auf dem gesicherten Gelände Toiletten und Dusch- / Waschgelegenheiten in ausreichender Anzahl eingerichtet werden.
Erläuterung Zur Vermeidung von Übergriffen auf Lkw-Fahrer außerhalb des gesicherten Parkplatzes sowie zur Reduzierung des Personenverkehrs in den Zugangsbereichen sind sanitäre Einrichtungen in ausreichender Anzahl innerhalb des gesicherten Bereiches erforderlich. |
2.4 Wartezone
Außerhalb der Zufahrtschleuse sollten Wartezonen für auf Abfertigung wartende Lkw-Besatzungen eingerichtet werden.
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