Betrügerische Ladungsentwendungen von Lkw-Ladungen (Phantomfrachtführer)

Tipps zur Schadenverhütung

[English version]



5 Abholung des Transportguts


Perspektive des Absenders

Um Fehlverladungen zu vermeiden sollte vor Übergabe des Transportguts die vereinbarte Auftragsnummer beim Fahrer erfragt werden. Anschließend sollte die Identität des Fahrers anhand seines amtlichen Ausweises zweifelsfrei festgestellt und mit den avisierten Daten abgeglichen werden.

Zur Prüfung der Dokumente empfiehlt sich der Einsatz eines Dokumentenprüfgeräts.

Gleiches gilt für die Überprüfung der Transportmittel. Hierbei soll geprüft werden, ob Fahrzeugtyp und Kennzeichen am Transportmittel mit dem Avis übereinstimmen. Bei Abweichungen muss die Ursache hierfür beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Für die Nachfrage müssen die vereinbarten Kommunikationswege genutzt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte das Transportgut nicht in die Obhut des Fahrers gegeben werden und gegebenenfalls die Polizei alarmiert werden. Bei einer plausiblen Antwort des Transportunternehmers sollte der Frachtbrief entsprechend geändert und der Auftraggeber informiert werden.

Spätestens jetzt sollten folgende Daten, sofern nicht avisiert, erhoben werden:

Vollständiger Name des Fahrers, Nationalität
Farbkopie der Ausweispapiere des Fahrers,
Farbkopie des Führerscheins des Fahrers,
offizielle Kontaktdaten (Z. B. Mobilfunknummer) des Fahrers, Kennzeichen, Registerstaat und Typbezeichnungen der Transportmittel, (Z. B. Sattelzugmaschine Typ: MusterSZM 1234, AB-CD 1234, Deutschland /Trailer TYP: MusterTrl 5678, EF-GH 9012, Deutschland),
Farbkopie der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugidentifikationsnummer).

Bei Übergabe des Transportguts muss eine Schnittstellenkontrolle durchgeführt werden. Bei dieser soll in Anlehnung an Ziffer 7 der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) das Transportgut auf:

Vollzähligkeit und Identität sowie
äußerlich erkennbare Schäden sowie Unversehrtheit von Plomben und Verschlüssen etc.

überprüft werden.

Nach Möglichkeit sollte ein Foto bzw. Video von Fahrer und Fahrzeug mit ausreichend hoher Auflösung angefertigt und archiviert werden. Das Foto / Video soll eine eindeutige Wiedererkennung von Personen und Fahrzeugen gewährleisten. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten müssen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes befolgt werden.

Nach der Übergabe des Transportguts sollte der Empfänger über den voraussichtlichen Liefertermin informiert werden. Bei ungebrochenen Verkehren bzw. Direktverkehren sollten dem Empfänger zusätzlich die Fahrer- und Fahrzeugdaten übermittelt werden.

Die für die Verladung zuständigen Mitarbeiter des Absenders sollten auf die Gefahr der Unterschlagung von Lkw-Ladungen hingewiesen und in den Präventivmaßnahmen geschult worden sein. Generell sollte die Warenübergabe mit der notwendigen Sorgfalt und Sensibilität erfolgen.

Perspektive des Fahrers

Unregelmäßigkeiten bei der Schnittstellenkontrolle, beispielsweise Beschädigungen oder eine vom Frachtbrief abweichende Anzahl der Frachtstücke, sollen durch den Fahrer im Frachtbrief vermerkt und vom Absender gegengezeichnet werden. Zusätzlich sollte der Empfänger über diese sogenannte Abschreibung informiert werden.




Seitenanfang | Inhaltsverzeichnis