Betrügerische Ladungsentwendungen von Lkw-Ladungen (Phantomfrachtführer)

Tipps zur Schadenverhütung

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6 Ablieferung der Ware

Perspektive des Auftraggebers

Die Einhaltung der Liefertermine sollte durch den Auftraggeber kontrolliert werden. Kann der Fahrer den Liefertermin nicht einhalten, sollte die Ursache beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte sofort die Polizei eingeschaltet werden.

Perspektive des Fahrers

Bei Änderung der Ablieferstelle durch den mutmaßlichen Empfänger sollte der Fahrer bzw. der Transportunternehmer Weisung beim Auftraggeber einholen und die Änderung der Ablieferstelle bestätigen lassen. Bei Unsicherheiten bezüglich der Seriosität des mutmaßlichen Empfängers sollte die ursprüngliche Entladestelle angefahren und gegebenenfalls die Polizei eingeschaltet werden.

Vor Übergabe des Transportguts an den Empfänger sollte der Fahrer dessen Identität anhand dessen amtlichen Ausweises zweifelsfrei feststellen und dokumentieren. Sofern Unsicherheiten bezüglich der Entladestelle oder der Identität des Empfängers bestehen, sollte zunächst die Entladung unterbleiben und entsprechende Weisung beim Auftraggeber eingeholt werden.

Bei Übergabe des Transportguts an den Empfänger soll eine Schnittstellenkontrolle erfolgen. Das Ergebnis soll im Frachtbrief vermerkt und vom Empfänger gegengezeichnet werden.

Perspektive des Empfängers

Um eventuelle Unregelmäßigkeiten während des Transports zuordnen zu können, soll die Identität des Fahrers anhand dessen amtlichen Ausweises zweifelsfrei festgestellt und mit den avisierten Daten abgeglichen werden.

Bei Abweichungen sollte die Ursache beim Transportunternehmer hinterfragt werden. Erfolgt keine plausible Antwort, sollte bei der Schnittstellenkontrolle insbesondere Anzahl und Beschaffenheit der Packstücke kontrolliert werden. Ferner sollten für die Kontrolle der Packstücke auch die Ladeeinheiten aufgelöst werden. Bei fehlenden Packstücken oder Packstücken mit falschem Inhalt sollte die Polizei informiert werden.

Der Auftraggeber sollte durch den Empfänger über den ordnungsgemäßen Abschluss des Transportes sowie gegebenenfalls über Unregelmäßigkeiten informiert werden.




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