6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.6.2.1 Drahtseilbestückte Zurrwinden



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Abbildung 6.4.6.2.1.56:
Trommelkörper mit Rillen
[W. Strauch]
 

Abbildung 6.4.6.2.1.57: Wickelunterstützung durch
Seil-Andruckrolle
[W. Strauch]

Die Verwendung gerillter Seiltrommeln und/oder von Seil-Andruckrollen kann bei schmalen als auch breiten Trommelkörpern das geordnete, lagenweise Aufwickeln verbessern. Die Standzeiten, d.h. die Gebrauchsdauer von Drahtseilen, wird dadurch deutlich verbessert.


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Abbildung 6.4.6.2.1.58: „Seilsalat“ [W. Strauch]

Seile werden unnötig beansprucht oder geschädigt, wenn sie auf lockere oder ungeordnete Windungen gewickelt und dann gespannt werden. Außerdem ist fragwürdig, ob die einge-brachte Vorspannung gehalten werden kann, weil die Seile nachrutschen können.


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Abbildung 6.4.6.2.1.59 – 60: Über die „Bracken“ geführte Zurrdrahtseile [W. Strauch]

Bei Fahrzeugen mit Bordwänden sind außen angebrachte Zurrwinden sinnlos. Bei Ladungen, die schmaler als die Ladefläche sind, ist keine wirksame Spannung zu erreichen.


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Abbildung 6.4.6.2.1.61: Seitlicher Durchlass für Zurrdrahtseile im Fahrzeugboden [W. Strauch]

Sind Durchlässe im Fahrzeugboden vorhanden, können Zurrwinden auch bei Fahrzeugen mit Bordwänden eingesetzt werden. Sind die Öffnungen abgerundet, d.h. nicht scharfkantig, sind die Zurrwinden auch für Direktzurrungen geeignet. Nur bedingt verwendbar sind sie jedoch bei einseitiger Anbringung. Eine symmetrische Anbringung auf beiden Seiten erlaubt einen vielseitigen Einsatz. Um ein gutes Aufwickeln zu ermöglichen, muss der Abstand von der Umlenkung zur Winde ausreichend groß bemessen sein. Die Trommelachsen der Winden müssen dann quer eingebaut sein.

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Abbildung 6.4.6.2.1.62: Rollenklüse unter der Ladeffläche [W. Strauch]

Abbildung 6.4.6.2.1.63: Seildurchlass im Wagenboden [W. Strauch]

Unter der Ladefläche eingebaute Rollenklüsen erlauben nahezu verlustfreie und sehr seilschonende Umlenkungen in allen Richtungen. So können Winden ideal für Direktzurrungen genutzt werden.


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Abbildung 6.4.6.2.1.64 – 65: Durchlass im Wagenboden, Einschnitte
am Fahrzeugrahmen durch Seil [W. Strauch]

Behelfslösungen sind abriebfeste Durchlässe und Führungsösen aus sehr hochfestem Stahl im Fahrzeugboden. Normale Stähle können nicht der „Sägewirkung“ der Drahtseile mit einer Nennfestigkeit der Einzeldrähte von 1770 N/mm² widerstehen.


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Abbildung 6.4.6.2.1.66: Schematische Darstellung des Seilablenkwinkels [W. Strauch]

Je größer der Abstand zwischen Trommelachse und Umlenkstelle ist, wie hier zur Mitte der Rollenklüse, umso kleiner ist der Seilablenkwinkel. Der Umlenkpunkt muss rechtwinklig und mittig zum Wickelbereich der Trommel positioniert sein. Der Abstand zwischen der Mitte der Seiltrommel und dem Umlenkpunkt und damit auch der Seilablenkwinkel hängen vom Seil- und Trommeldurchmesser und der Trommellänge ab. Nur bei aufeinander abgestimmten Maßen ist ein störungsfreier Wickelbetrieb möglich.


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Abbildung 6.4.6.2.1.67 – 71: Zurrwinden mit miserabel aufgetrommelten Drahtseilen [W. Strauch]

In der Praxis ergeben sich je nach Fahrzeug und zu sichernder Ladung nur zufällige Umlenkstellen. Manchmal sind diese weit genug entfernt und die Seile lassen sich vernünftig aufwickeln. In den meisten Fällen ist das nicht der Fall und es kommt zum „chaotischen“ Aufwickeln der Drahtseile. Abbildungen 67 bis 71 sind keine Ausnahmen, sondern in der Praxis vorkommende Regelfälle. Ausnahmen sind die Wicklungen der Abbildungen 51 und 52.


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Abbildung 6.4.6.2.1.72 – 75: Anzeichen für Beschädigungen der Drähte [W. Strauch]

Auszuwechseln sind Drahtseile bei mehr als vier sichtbaren Drahtbrüchen auf 3 d Länge, mehr als sechs auf 6 d Länge oder mehr als 16 auf 30 d Länge. Auch Drahtbruchnester, der Bruch einer Litze, starker Verschleiß oder Anzeichen von Korrosion erfordern einen Drahtwechsel. Keinesfalls dürfen Zurrdrahtseile geknotet werden.


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Abbildung 6.4.6.2.1.76 – 78: Ablegereife Drahtseile[W. Strauch]

Auszutauschen sind Drahtseile auch bei Knicken und Klanken, starkem Verschleiß oder Abrieb der Seile um mehr als 10 % des Nenndurchmessers, Quetschungen der Seile um mehr als 15 % und ähnlichen Schädigungen.


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Abbildung 6.4.6.2.1.79: Beschädigte Zurrwinde und schlechter Zustand des Drahtseiles [W. Strauch]

Winden, Zurrdrahtseile und alle Verbindungsteile müssen regelmäßig durch einen Sachkundigen untersucht werden. Bei Verbindungsteilen und Spannelementen sind Verformungen, Risse, starke Anzeichen von Verschleiß und Korrosion usw. Gründe zum Ersatz dieser Bauteile oder zur Reparatur durch lizenzierte Betriebe bzw. den Hersteller.


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Abbildung 6.4.6.2.1.80 – 81: Schlecht positionierte Zurrpunkte unter der Ladefläche [W. Strauch]

Ausstattungs- bzw. Konstruktionsmängel führen zu fehlerhaften Sicherungen. Sind Zurrpunkte zu dicht an den Fahrzeugseiten positioniert, können gespleißte oder gepresste Schlaufen unzulässigen Biegebeanspruchungen ausgesetzt sein. Besonders negativ wirkt sich das bei Schlaufen mit Kausch aus.


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Abbildung 6.4.6.2.1.82: Schlechte Positionierung eines Zurrpunktes [W. Strauch]

Bei Nutzung des abgebildeten Zurrpunktes wird die Pressklemme kurz hinter der Kausch an der Unterkante der Fahrzeugseite gebogen. Laut Norm müssen Biegestellen mindestens drei Seilnenndurchmesser von der Kante der Pressklemme oder des Spleißendes entfernt sein. Eine Befestigung des Zurrpunktes mit mehr Abstand von der Fahrzeugaußenkante kann das verhindern. Die Handhabung wird dabei allerdings etwas erschwert. Die Bestückung von Fahrzeugen mit zweckmäßig ausgewählten und gut aufeinander abgestimmten Endbeschlägen und Zurrpunkten gehört zu einer „praxisnahen“ Ausstattung mit Sicherungsmaterialien.


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Abbildung 6.4.6.2.1.83: Unerlaubte Sicherung mit Zurrgurten und Drahtseilen [W. Strauch]

Aufgrund unterschiedlicher Längenänderung unter Belastung dürfen Zurrdrahtseile und Zurrgurte aus Chemiefasern nicht parallel, also kumulativ, für das Verzurren einer Ladung verwendet werden.


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Abbildung 6.4.6.2.1.84: Nicht normgerechte Kombination von Zurrdrahtseilen und Zurrgurten [W. Strauch]

Die Norm verbietet einen parallelen Einsatz von Zurrdrahtseilen und Zurrgurten.

Wie derartige Kontergewichte von Kranen sachkundig gesichert werden können, wird anhand einiger Beispiele in Kapitel 9 behandelt.


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Abbildung 6.4.6.2.1.85 – 86: Spannen einer Zurrwinde mit einer Hand
und mit vollem Körpereinsatz [W. Strauch]

Die Winden von Zurrdrahtseilen dürfen nicht überlastet werden. Die maximale Handkraft von 50 daN darf nur an den dafür vorgesehenen Einrichtungen aufgebracht werden. Zusätzliche Hebelarmverlängerungen sind nicht erlaubt, es sei denn, sie sind vom Hersteller extra dafür vorgesehen.


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Abbildung 6.4.6.2.1.87: Eingehakte Zurrdrahtschlaufe an einer Bordwandhalterung [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.6.2.1.88: An einer Bordwandhalterung übergelegte Schlaufe eines Zurrdrahtseils [W. Strauch]

Drähte dürfen nur an Zurrpunkten befestigt werden, die als solche ausgewiesen sind und über ein ausreichend großes LC verfügen.


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Abbildung 6.4.6.2.1.89: Unsinniger und regelwidriger Einsatz drahtseilbestückter Zurrwinden [W. Strauch]

Ohne einwandfreie Führung der Drahtseile zum Wickeln auf Windentrommeln dürfen diese nicht für Direktzurrungen verwendet werden.


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Abbildung 6.4.6.2.1.90: Nahezu wirkungsloser Gebrauch drahtseilbestückter Zurrwinden [W. Strauch]

Derartige Nutzungen von Drahtseilen sind sehr häufig zu beobachten. Sie sind ein Indiz dafür, dass Fahrer und Sicherungspersonen nicht ausgebildet sind.


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Abbildung 6.4.6.2.1.91: Ungünstiger Einsatz drahtbestückter Zurrwinden [W. Strauch]

Bei Ladelücken und kleinen Zurrwinkeln sind Niederzurrungen unwirksam. Die an den Seiten benutzten Kantenschützer sind nicht widerstandsfähig.


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Abbildung 6.4.6.2.1.92 – 94: Ungünstige Seilpositionierung und geringe Vorspannung [W. Strauch]

Die Positionierung der Zurrdrahtseile ist so zu wählen, dass sie nicht verrutschen können und dabei ihre Vorspannung verlieren.



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Auf Winden geführte Zurrdrahtseile können zur Sicherung von Ladungen nur dann wirksam eingesetzt werden, wenn …

  • Sicherungsmethoden wie Nieder- oder Direktzurrung auf die Ladung abgestimmt sind;
  • Anzahl, zulässige Zurrkraft und Spannkräfte nach EN 12195-1, VDI oder anderen anerkannten Rechenverfahren ermittelt wurden;
  • technische Voraussetzungen beim Gebrauch der Zurrwinden mit Drahtseilen eingehalten werden, wie die Befestigung der Seile auf den Windentrommeln, die Beschaffenheit der Schlaufen an den Seilenden, der Zustand der Drahtseile sowie deren Verbindungs- und Endelemente, der Einsatz von Kantenschützern usw.