6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen

6.4.4.1 Geschweißte Blockierungen

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Abbildung 6.4.4.1.1: „Palettenanschlagleiste“ [W. Strauch]

Auch ältere Fahrzeuge verfügen über derartige aufgeschweißte Stahlleisten. Bis zum Erscheinen der DIN EN 12642 gab es aber keine Regelungen für deren Festigkeit. In der zitierten Norm für Code XL Fahrzeuge werden diese als „Anschlagleisten“ bezeichnet. Soll die Leiste Ladungssicherungsfunktionen erfüllen, ist eine Höhe von 15 mm oder mehr vorgeschrieben. Die Leiste ist mit dem 0,4fachen der Nutzlast zu prüfen. Einzelheiten zur Prüfung sind in der Norm festgelegt.


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Abbildung 6.4.4.1.2: „Anschlagleiste“ auf einem Plateauanhänger [W. Strauch]

Der angeschweißte Stahlkörper ist massiv, ist aber nur mit wenigen kurzen Schweißraupen angeheftet.?


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Abbildung 6.4.4.1.3: Kurze Schweißnähte in großem Abstand [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.4.1.4: Mit Pfeilen gekennzeichnete Schweißnähte [W. Strauch]

Jede Anschlagleiste ist mit nur fünf kurzen Schweißnähten angeheftet. An der Innenseite ist in etwa an den gleichen Stellen geschweißt.

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Abbildung 6.4.4.1.5: Geschweißte Winkel [W. Strauch]

Abbildung 6.4.4.1.6: Geschweißte Stopper [W. Strauch]

Die Winkel sind zur Sicherung mitgeführter Hilfsmittel gedacht. Die Stopper dienen zur Sicherung von Ladungen gegen Verschub in Längsrichtung, hier zur Sicherung einer Holzkiste.


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Abbildung 6.4.4.1.7: Seitliche Sicherung einer Fertiggarage
mit angeschweißten „Knaggen“ [W. Strauch]

Die Garage ist seitlich durch jeweils zwei an den Fahrzeugrahmen geschweißte Halterungen formschlüssig gesichert. Nach vorn wird sie durch zwei kurze Steckrungen gehalten, deren Taschen an den Frontrahmen geschweißt sind. Rückwertig ist keine Sicherung vorhanden.


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Abbildung 6.4.4.1.8: An den Fahrzeugaußenrahmen geschweißte Halterung [W. Strauch]

Zur nachträglichen Schweißung an Fahrzeugen sind Genehmigungen einzuholen bzw. dazu existierende Bestimmungen zu beachten. Wünschenswert ist eine Kennzeichnung der Halterungen mit Werten der Belastbarkeit.


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Abbildung 6.4.4.1.9: Nachträglich eingeschweißte Bleche mit Bohrungen zur Befestigung von Schäkeln [W. Strauch]

Es ist zu bezweifeln, dass für diese Zurrpunkte eine Genehmigung vorliegt. Die Schweißung sieht nicht professionell aus.


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Abbildung 6.4.4.1.10: Seitlich an den Außenrahmen geschweißte Winkel zur Sicherung [W. Strauch]

Auf beiden Seiten der Ladefläche sind zwei derartige Winkel angeschweißt. Unbekannt ist, wie groß deren Belastbarkeit ist.


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Abbildung 6.4.4.1.11: Angeschweißte Diagonale zur seitlichen Sicherung [W. Strauch]

Auch bei der Diagonalen ist die Belastbarkeit unbekannt. Bei sauberen Berührungsflächen und Verwendung rutschhemmenden Materials mit hohem Reibbeiwert wird sie jedoch wenig beansprucht.


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Abbildung 6.4.4.1.12: Laienhafte Schweißung an einem Fahrzeug [W. Strauch]

Derartige Schweißkünste sollten an Fahrzeugen nicht geduldet werden. Niemand vermag zu sagen, was der Rahmen aushalten kann.


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Abbildung 6.4.4.1.13: Immer wieder nachgebesserte Schweißungen [W. Strauch]

Derartige Arbeiten sind durch keine Vorschrift gedeckt. Provisorische Halterungen dieser Art dürfen nicht zur Ladungssicherung eingesetzt werden.