6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen


6.4.2.2 Hintere Ladeflächenbegrenzungen

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Abbildung 6.4.2.2.1 – 2 : Feste Heckportale [W. Strauch]

Die Rückwand des Kofferaufbaus von Abb. 1 ist wie eine Containertür mit außen liegenden doppelten Drehstangenverschlüssen ausgeführt. Bei dem Curtainsider von Abb. 2 sind vier Bügelverschlüsse angeordnet, mit denen die Tür an vier aus den Türblättern ragenden Zapfen verriegelt wird. An derartigen Hecktüren kann Belastbarkeit deutlich erkennbar vermerkt werden.


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Abbildung 6.4.2.2.3 : Muster einer möglichen Kennzeichnung von Rückwänden [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.2.4 und 5 : Feste Heckportale [W. Strauch]

Bei Abb. 4 besteht durch Heckbord und Spriegel eine gewisse Festigkeit. Die Plane von Abb. 5 darf nicht zur Sicherung verwendet werden, es sind andere Maßnahmen zu treffen.


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Abbildung 6.4.2.2.6 : Mögliche Kennzeichnung einer Rückwand aus Plane und Spriegel [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.2.7 : Mögliche Kennzeichnung einer nicht zur Ladungssicherung nutzbaren Plane [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.2.8 : Bis an die Hecktüren geladene Paletten [W. Strauch]

Ist bekannt, welchen Kräften die Hecktüren zu widerstehen vermögen, können innerhalb der gesamten Ladung Maßnahmen zur Sektionierung vorgenommen werden. Hier wurde von vorn bis hinten durchgeladen. Beim Auftreten rückwärtiger Kräfte kann das zum Aufspringen der Türen führen. Farbe und Bauart der Türen lassen eine deutliche Beschriftung über die zulässige Belastbarkeit zu.


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Abbildung 6.4.2.2.9 : Mögliche Kennzeichnung der Belastbarkeit auf der Innenseite eines Türflügels [W. Strauch]


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Abbildung 6.4.2.2.10 : Ladelücken zwischen den Paletten, zu den Seiten und nach hinten [W. Strauch]

Die komplette Ladung aus Paletten war so über den Fahrzeugboden verteilt. Über Informationen zur Belastbarkeit der Ladeflächenbegrenzungen verfügte der Fahrer nicht. Eine Sicherung wurde nicht als notwendig erachtet.


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Abbildung 6.4.2.2.11 : Warnhinweis vor Ladelücken [W. Strauch]

Nur man beim Einsatz geschulten Personals kann auf solche Warnhinweise verzichtet werden.


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Abbildung 6.4.2.2.12 : Unfallgefahr beim Öffnen von Hecktüren [W. Strauch]

Über den Aufenthalt im Gefahrbereich sagt § 38 der UVV Fahrzeuge u.a. folgendes:

(1) Der Aufenthalt im Gefahrbereich von Fahrzeugen ist nicht zulässig.

(2) Vor dem Öffnen der Bordwände ist festzustellen, ob Ladungsdruck gegen diese vorliegt.

(3) Aufbauverriegelungen sind möglichst von einem Standort außerhalb des Gefahrbereiches zu öffnen.

In den Durchführungsanweisungen zu § 38 (3) heißt es:

Müssen zum Entladen Bordwandverschlüsse oder andere Aufbauverriegelungen betätigt werden, sind die Gefahren durch das unbeabsichtigte Aufschlagen der Bordwände oder der Aufbauteile und das Herabfallen nachrückenden Ladegutes zu berücksichtigen.


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Abbildung 6.4.2.2.13 : Ein oft gehörter Spruch: „Die Plane ist die Ladungssicherung“. [W. Strauch]

Solche Sprüche können unausgebildetem Personal nicht übel genommen werden. Sie wissen es nicht besser. Die Physik zeigt zumindest hin und wieder, wer im Recht ist.


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Abbildung 6.4.2.2.14 : Ein oft gehörter Spruch: „Die Plane ist die Ladungssicherung“. [W. Strauch]

Wenn es sich um einen genormten Fahrzeugaufbau handelt, ist er mit geschlossenen Türen geprüft worden. Der gesamte Aufbau entspricht im jetzigen Zustand nicht mehr den bei der Prüfung erbrachten Werten. Obgleich das Fahrzeug scheinbar gleichmäßig beladen ist, hat sich der Aufbau verzogen. Die Ladung kann an Steigungen nach hinten wandern.


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Abbildung 6.4.2.2.15 : Hinweis am Heckportal eines Fahrzeugs [W. Strauch]

Bei einigen Fahrzeugen findet man derartige Hinweise. Es ist zweifelhaft, ob bei der geringen Vorspannung derartiger Gurte eine ausreichende Stabilisierung des Aufbaus gelingt.


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Abbildung 6.4.2.2.16 : Über die Bordwände geladene Beton-Fertigteildecken [W. Strauch]

Sind die Niederzurrungen ausreichend? Es besteht die Gefahr der Heckbordbeschädigung und des Herabfallens von Ladungsteilen.


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Abbildung 6.4.2.2.17 : Bündig geladene Kisten zwischen vorderer Stirnwand und Heckbord [W. Strauch]

Die Niederzurrungen können nicht die gesamten rückwärtig wirkenden Trägheitskräfte aufnehmen. Kenntnisse der Belastbarkeit des Heckbords sind zur Beurteilung erforderlich.

Bei beiden Beispielen kann fehlerhafter Beladung durch Hinweise über die Belastbarkeit der Heckborde vorgebeugt werden.


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Abbildung 6.4.2.2.18 : Pritsche mit Borden und aufgesetztem Drahtkäfig [W. Strauch]

Auch bei solchen Aufbauten wäre es wünschenswert, dass Kennzeichnungen über deren Belastbarkeit am Fahrzeug gut erkenn- und lesbar angebracht sind.


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Abbildung 6.4.2.2.19 : Pritsche mit Borden und aufgesetztem Drahtkäfig [W. Strauch]

Werden Ladeflächenbegrenzungen nicht in die Sicherung einbezogen, müssen Sicherungen so sorgfältig ausgeführt werden, dass sie allein allen Trägheitskräften widerstehen können.