6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen

6.4.1 Genormte Fahrzeugaufbauten



Pritschen-Seitenbordwandprüfung nach „Code L und „Code XL“ der Norm von 2007

Pritschen ohne Planen, also offene Fahrzeuge mit Bordwänden werden so geprüft:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.18: Lastzug mit offener Pritsche mit halbhohen Bordwänden [W. Strauch]


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.19 – 20 : Prüfung nach „Code L“ ohne und
mit Ketten o.ä. Verbindungen [W. Strauch]

Beispiel a:
P = 4 800 daN, Prüfkraft = 1 440 daN
Beispiel b:
P = 8 000 daN, Prüfkraft = 2 400 daN
Beispiel c:
P = 10 000 daN, Prüfkraft = 3 000 daN

Zur Prüfung können Seitenwandverbindungen wie Ketten o.ä. eingesetzt werden, wenn diese vom Hersteller für den regulären Betrieb vorgesehen sind.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.21: Sattelkraftfahrzeug aus SZM und Sattelanhänger mit offener Pritsche [W. Strauch]


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.22 – 23 :  Prüfung nach „Code XL“ ohne und
mit Ketten o.ä. Verbindungen [W. Strauch]

Beispiel a:
P = 4 800 daN, Prüfkraft = 1 920 daN
Beispiel b:
P = 12 000 daN, Prüfkraft = 4 800 daN
Beispiel c:
P = 27 000 daN, Prüfkraft = 10 800 daN

Prüfung von Fahrzeugen mit Hamburger Verdeck nach „Code L und „Code XL“ der Norm von 2007

Als Hamburger Verdeck bezeichnet man einen Aufbau, der über klappbare Bordwände, bewegliche oder abnehmbare Planen, Dachstützen und Spriegel verfügt.


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.24 – 25 : Ältere Fahrzeuge mit Hamburger Verdeck ohne Hecktüren  [W. Strauch]

Bei diesen Fahrzeugen entspricht die Belastbarkeit der Rückwand nicht den Normen, weder der Norm für Wechselbrücken, noch der DIN EN 12642 von 2002 und 2007.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.26: Sattelanhänger mit Hamburger Verdeck und Hecktüren [W. Strauch]