6.4 Ladeflächenbegrenzungen und fahrzeuggebundene Sicherungseinrichtungen

6.4.1 Genormte Fahrzeugaufbauten



Seitenwandprüfung nach „Code L und „Code XL“ der Norm von 2007

Die Prüfung der Seiten ist von der Aufbauart abhängig. Unterschieden wird in

  • allseits fest geschlossene Aufbauten, sogenannten Koffern,
  • Pritschen ohne Planen, also offene Fahrzeuge mit Bordwänden und
  • Pritschen mit Bordwänden und Planen, also Hamburger Verdeck.

Abbildung - LSHB    Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.13 – 14: „unechter Koffer“ [W. Strauch]

Kofferaufbauten sind völlig geschlossen. Dach und Wände sind fest, wobei mindestens eine der Stirn- oder Seitenwände Türen hat. Nicht immer ist das sofort zu erkennen. Dieser Sattelanhänger hat feste Seitenwände, aber kein festes Dach, somit ist es kein Kofferaufbau.

Kofferaufbauten können mit geschlossenen Rückwänden geprüft werden.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.15: Echter Kofferaufbau [W. Strauch]


Abbildung - LSHB   Abbildung - LSHB

Abbildung 6.4.1.16 – 17 : „unechter Koffer“ [W. Strauch]

Beispiele für eine Prüfung nach „Code L“

Beispiel a:
P = 4 800 daN, Prüfkraft = 1 440 daN

Beispiel b:
P = 12 000 daN, Prüfkraft = 3 600 daN

Beispiel c:
P = 24 000 daN, Prüfkraft = 7 200 daN


Beispiele für eine Prüfung nach „Code XL“

Beispiel a:
P = 4 800 daN, Prüfkraft = 1 920 daN

Beispiel b:
P = 12 000 daN, Prüfkraft = 4 800 daN

Beispiel c:
P = 24 000 daN, Prüfkraft = 9 600 daN