6.1 Systematik von Straßenfahrzeugen




Sattelzüge sind Kombinationen aus einem Sattelkraftfahrzeug und einem Anhängefahrzeug, d.h. Sattelzugmaschine plus Sattelanhänger plus Anhänger. Diese Kombination ist in Deutschland nicht zugelassen bzw. darf nur mit Sondergenehmigung auf ganz bestimmten Strecken verkehren, denn generell gilt § 32a Satz 3 der StVZO:

3Hinter Sattelkraftfahrzeugen darf kein Anhänger mitgeführt werden.


Ein echter Sattelzug sieht z. B. so aus:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.101: Sattelzug aus dreiachsiger Sattelzugmaschine, zweiachsigem
Sattelanhänger und vierachsigen Gelenkdeichselanhänger [W. Strauch]

In einigen Ländern sind auch Sattelzüge aus zwei Sattelanhängern erlaubt:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.102: Sattelzug aus Sattelzugmaschine und zwei Sattelanhängern [W. Strauch]

Mit Sondergenehmigung dürfen in Deutschland Sattelzüge zur Beförderung von Containern zwischen einigen Seehäfen fahren. Im Rahmen eines Feldversuches mit sogenannten „Lang-Lkw“ oder „Gigalinern“ sind auch „echte Sattelzüge“ auf einigen Strecken zu sehen:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.103: 25,25 m langer Sattelzug aus Sattelkraftfahrzeug und Zentralachsanhänger [W. Strauch]

Eine andere Variante vonLang-Lkw“ bzw. „Giga-Liner“ ist als Lastkraftwagenzug konzipiert: Ein  Lastkraftwagen zieht mit seiner „Fangmaulkupplung“ eine Dollyachse, auf die ein Sattelanhänger aufgesattelt ist:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.104: 25,165 m „Lang-Lkw“ bzw. „Gigaliner“ als Lastkraftwagenzug [W. Strauch]

Die verwendete Dollyachse ähnelt in ihrer Bauart der von Abb. 74:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.105: Zweiachsige Dolly-Achse mit Starrdeichsel für Sattelanhänger [W. Strauch]

Dollyachsen sind Unterstützungs- und Hilfsaggregate bzw. Rangierachsen, die in Verbindung mit Zugmaschinen verwendet wird, um Sattelanhänger bewegen zu können, bzw. um zusätzlich die Gesamtsattellast von Zugmaschinen zu erhöhen:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.106: Dolly-Achse zum Anhängen spezieller Tieflader [W. Strauch]

Einachsige Dolly-Achsen dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden. In § 27 der Unfallverhütungsvorschrift  D 29 „Fahrzeuge“ ist Folgendes festgelegt:

§ 27 Rangierachsen

(1) Rangierachsen/Dollyachsen sind in einachsiger Bauweise nur zulässig, wenn sie mit Einrichtungen versehen sind, die ein Ausschlagen der Zuggabel nach oben und unten verhindern.

(2) Rangierachsen nach Absatz 1 müssen deutlich erkennbar und dauerhaft mit einem runden weißen Schild mit einem Durchmesser von 200 mm und der Aufschrift „25“ gekennzeichnet sein.


Die hier abgebildete Dollyachse ist zwar einachsig, ist aber für den Fahrbetrieb ausgelegt und mit einem Schwanenhals versehen:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.107: Bildausschnitt eines Schwersttransportes mit einachsiger Dollyachse [W. Strauch]

Ein Brückenzug wird aus einem Lastkraftwagen bzw. einer Zugmaschine und einem Spezialanhänger gebildet, der auch als Nachläufer bezeichnet wird. Die der Länge nach unteilbare Last ist selbst kein Ladungsträger, liegt aber winkelbeweglich auf dem ziehenden und gezogenen Fahrzeug. Unterstützungseinrichtungen können als Einrichtung zur Verbindung der beiden Fahrzeuge vorhanden sein.


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.108: Fünfachsiger Brückenzug zum Langholztransport [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.109: Brückenzug mit Betonträgern aus vierachsiger Sattelzugmaschine, zweiachsigem Sattelauflieger als „Vorläufer“ und fünfachsigem „Nachläufer“ [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.110: Brückenzug aus vierachsiger Sattelzugmaschine, dreiachsigem „Vorläufer“ und vierachsigem Nachläufer. [W. Strauch]


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.111: 14-achsiges Adapterfahrzeug für selbstragende Schwerlasten [W. Strauch]

Auch dieses Adapterfahrzeug kann den Brückenzügen zugerechnet werden. Die Last wird zu einem Teil vorn von einer vierachsigen Sattelzugmaschine und dem darauf gesattelten vierachsigen „Vorläufer“ getragen und zum anderen Teil von einem siebenachsigen „Nachläufer“ übernommen.

Auch ein unteilbarer Ladungsträger kann eine Fahrzeugkombination technisch betrachtet zum Brückenzug machen. Die Last selbst kann dann teilbar sein:


Abbildung - LSHB

Abbildung 6.1.112: Spezieller Lastkraftwagenzug [W. Strauch]

Die Kombination besteht aus einem zweiachsigen Lastkraftwagen mit aufgesetztem Drehschemel und einem einachsigen Starrdeichsel-Lastanhänger mit Drehschemel. Die Starrdeichsel ist der Länge nach verstellbar. Über eine aufgelegte Ladebrücke verteilt sich die Last auf das ziehende und das gezogene Fahrzeug.

Nachbemerkung Die in diesem Kapitel zusammengestellte Systematik der Straßenfahrzeuge entspricht von den Bezeichnungen her weitgehend der Norm. Sie soll bei der Fahrzeuganforderung und -auswahl helfen, geeignete Fahrzeuge auszuwählen. Diverse weitere Fahrzeugtypen mit spezieller Ausstattung werden in den Folgekapiteln des Handbuches vorgestellt und beschrieben – insbesondere auch in „Kapitel 9“, dass für spezielle Waren „Belade- und Sicherungsbeispiele“ behandelt.