5.5 Versandfähigkeit bebänderter, gebündelter oder umreifter Waren


Schlecht bebänderte Waren lassen sich nur schwer handhaben. Mitunter ergeben sich erhöhte Unfall- bzw. Verletzungsgefahren:


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Abbildung 5.5.1 : Ungesicherte und nur teilweise bebänderte Ladung [W. Strauch]

Ohne Bebänderungen sind Drahtringe, Coils o.ä. Ladungen nicht versandfähig. Aufgrund der „inneren Spannung“ durch das Aufwickeln würden sie sonst „aufspringen“.


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Abbildung 5.5.2 – 3 : Bündelung von Wirerod-Coils mit Drahtbindungen [W. Strauch]

Rödel- bzw. Bindedraht sollte nur in paarweisen Strängen eingesetzt werden, d.h. 2,4 oder 6 Drähte werden um die Ware herum genommen und durch Verdrillen gespannt. Einfach genommene Drähte, die nur an den eigenen Enden verdrillt werden, sind zu vermeiden. Die meisten Drähte bestehen aus weichem Stahl mit geringer Festigkeit (370 N/mm²), zum Teil kommen aber auch solche mit höherer Festigkeit zum Einsatz. Unter Belastung verformt sich der Draht bleibend, da er nicht elastisch ist.

Hochfeste Drähte werden zur Bebänderung spezieller Ladungen verwendet:


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Abbildung 5.5.4 – 5 : Hochfeste Drähte zur Unitisierung und zum Umschlag [W. Strauch]

Als Beispiel kann die Unitisierung von Zelluloseballen dienen Die Festigkeitswerte, liegen bei ca. 1000 daN/mm² ± 200 daN/cm² Drahtquerschnitt. Unter bestimmten festgelegten Bedingungen sind sie bei Verwendung spezieller Lastaufnahmeeinrichtungen zum Umschlag von Gütern zugelassen. Die Drähte haben eine relativ große Bruchdehnung, aber eine geringe elastische Dehnung. Nach Beanspruchungen bleiben die Drähte dauerhaft verformt.

Ungeeignet sind Drahtbindungen bei Ladungen, die keine „innere Spannung“ besitzen, wie z.B. Baustähle, Bordsteine oder ähnliche Waren:


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Abbildung 5.5.6 : Unfallgefahren durch gelockerte Bindedrähte/Rödeldraht [GDV]

Handwerkliche Fehler bei der Verarbeitung und auftretende Transportbelastungen führen regelmäßig zu bleibenden Verformungen. Lose in den Drähten werden zu Stolperfallen, freie Enden können zu Verletzungen führen. Drähte eigenen sich bei spannungslosen oder spannungsarmen Gütern demnach nicht zur Bildung kompakter Ladeeinheiten; unabhängig davon, ob Drähte geringer oder hoher Festigkeit verwendet werden.

Geeignet sind Drähte allerdings zur „Separation“ d.h. zur Trennung unterschiedlicher Ladungspartien, sofern keine Unfallgefahr durch Hinterhaken o.ä. besteht:


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Abbildung 5.5.7 : Trennung von Partien durch Drahtbindungen [W. Strauch]

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Abbildung 5.5.8 -10 : Zusammenfassung einzelner Teile mit Drahtbindungen zu Ladungspartien von Trägern und Baustahlmatten

Häufig eingesetzt wird Draht zur Bündelung von Bordsteinen, Stelen und anderen Produkten aus Granit, bei denen Unterleger mit eingebunden werden:

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Abbildung 5.5.11 -14 : Granitprodukte mit Drahtbindungen [W. Strauch]

Auf Abbildung 12 ist zu erkennen, dass die Drähte durch eine Bohrung der Unterleghölzer genommen sind.

Bei einer anderen Methode werden die Drähte durch Kerben an der Unterseite von Hölzern geführt, die zu diesem Zweck in die Unterleger geschnitten sind:


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Abbildung 5.5.15 – 16 : Führung der Drähte in Kerben der Unterleger [W. Strauch]

Unter „Lättelung“ ist die Schaffung von Zwischenräumen durch dünne Latten zu verstehen, um eine Durchlüftung zu erreichen. Beispielsweise würden massiv gepackte Kantholzpakete aus frisch gesägtem Holz binnen kurzer Zeit verschimmeln, wenn sie nicht lagenweise „gelättelt“ würden. Die Stärke der Latten muss die zu erwartenden Belastungen aushalten können.

Bei dem Granit sind die Holzquerschnitte zu klein gewählt. Durch Stapelbelastungen sind sie zerquetscht worden. Bereits dadurch ergibt sich Lose in den Drahtbindungen, da sich der Umfang der Bündel verringert.

Werden Drähte lediglich um die Unterleger herumgeführt, können sie durch Vibrationen beim Transport oder durch Verschieben beim Handhaben durch „Scheuern“ so beschädigt werden, dass sie reißen:


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Abbildung 5.5.17 : Zerrissene Drähte einer Bindung [W. Strauch]

Versandfähigkeit kann bei derartigen Ladungen nur erreicht werden, wenn richtig gepackt wird sowie Biege- oder Knickkräfte durch eine ausreichende Anzahl von Unterlegern vermieden werden. Das Durchbiegen der Ladeflächen von Straßenfahrzeugen infolge von Schwingungen sollte dabei nicht unterschätzt werden:


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Abbildung 5.5.18 : Bruch von Granitstelen durch zu wenig Unterleger [W. Strauch]