2.2.3 Kräfte im kombinierten Schienenverkehr
Werden beladene Straßenfahrzeuge auf der Schiene befördert, so muss für diesen Transportabschnitt wieder mit anderen Kräften gerechnet werden.
in Längsrichtung |
in Querrichtung |
Rutschen |
Kippen |
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100% des Gewichts |
60% des Gewichts |
50% des Gewichts |
Als anzunehmende Vertikalkraft soll das volle Gewicht eingesetzt werden, mit Ausnahme beim Rutschen in Querrichtung, wo 70% des Gewichts als Vertikalkraft verwendet werden sollen.
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