1.1 Pflichten und Rechte der Beteiligten


Der Schutz von Mensch, Umwelt und Sachen kann im Straßengüterverkehr nur sichergestellt werden, wenn die Verantwortlichen ihre Pflichten kennen und erfüllen. Absender, Verlader, Versandleiter, Spediteure, Fahrzeughalter, Fuhrunternehmer, Frachtführer und weitere Betroffene „sitzen in einem Boot“. Jeder hat ganz bestimmte Aufgaben zu übernehmen und diese pflichtgemäß zu erfüllen.

Dieses Kapitel erläutert Pflichten und Rechte aus den genannten Bereichen. Vor- und Nachteile bei Befolgen oder Missachten von Regeln und Vorschriften werden aufgezeigt und sofern nötig begründet und erklärt.

Einen groben Überblick über die Aufgaben einiger Beteiligter gibt diese Skizze:

Rechtliche Grundlagen – Aufgaben von Beteiligten
Spediteur sollte …   Disponent sollte …   Absender sollte …
  • Personal richtig auswählen
  • Verantwortung delegieren
  • Verantwortliche kontrollieren
  • Sachmittel zur Verfügung stellen
  • Personal richtig auswählen
  • Geeignetes Fahrzeug auswählen
  • U.U. die Wegstecke bestimmen
  • vollständige und richtige Informationen geben (Maße, Gewicht, evtl. Schwerpunkte)
  • Hinweis auf Gefahrgut geben
Halter sollte … Fahrer sollte … Verlader sollte …
  • das Fahrzeug sachgericht und vorschriftsmäßig ausrüsten
  • die Bauvorschriften beachten
  • den Fahrer zur Ladungssicherung       anweisen
  • den Fahrer überwachen
  • für verkehrssicheren       Zustand des Fahrzeugs sorgen
  • Fahrzeug und Ladung regelmäßig auf Mängel überprüfen
  • Fahrt bei festgestellten Mängeln unterbrechen
  • beförderungssicher verladen und die Ladung verschriftsmäßig sichern

Eine Übersicht zu beachtender Bestimmungen gibt diese Aufstellung:

Beispielhafte Fundstellen normativer Ansprüche
Im Bereich Ladungssicherung
Nationales Recht   Internationales Recht
Privatrecht (Zivilrecht)   Öffentliches Recht   Öffentliches Recht   Privatrecht (Zivilrecht)
Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB)

Handelsgesetzbuch
(HGB)

Transportrecht-
sreform-
Gesetz (TRG)
Grundgesetz (GG)

Güterkraftverkehrs-
Gesetz (GüKG)

Straßenverkehrs-
Gesetz (StVG)

Ordnungswidrig-
keitengesetz (OWiG)

Gesetz über die
Beförderung
gefährlicher Güter
(GGBefG)

(BKrFQG)
Europäisches Über-
einkommen über
die Internationale
Beförderung
gefährlicher Güter
auf der Straße (ADR)

dto. mit der
Eisenbahn (RID)

Für Seeverkehr:
IMDG-Code
CTU-Code
CMR
 
Verordnungen aufgrund deutscher Gesetze   Technische Regeln und Normen
national   international
Straßenverkehrs-Zulassungs
-Ordnung (StVZO)

Straßenverkehr-Ordnung (StVO)
Gefahrgutverordnung Straße,
Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

Unfallverhütungsvorschriften
z.B. BGV D 29 Straßenfahrzeuge
VDI, DIN
z.B. VDI 2700

Ladungssicherung
auf Straßenfahr-
Zeugen, div. Blätter
EN und ISO
z.B. EN 12195
Teile 1,2,3 und 4
usw.


Öffentlich-rechtlich sind u.a. Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung, der Straßenverkehrsordnung, des Gefahrgutrechtes, der Unfallverhütungsvorschriften u.ä. zu beachten. Darin genannte Bestimmungen sind nicht „verhandelbar“. Gesetzlich festgelegte Pflichten können nicht per Privatvertrag an andere delegiert werden. Sie müssen selbst erfüllt werden.

Zivilrechtlich kann durch entsprechende „Verträge“ bestimmt werden, wer welche Pflichten zu übernehmen hat, und wem welche Rechte zugestanden werden. Sind keine gültigen individuellen Verträge geschlossen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die des Handelsgesetzbuches oder die international geschlossener Übereinkommen.

Die Zuweisung von „Verantwortung“ durch die Gerichte ist nicht einheitlich. Sie hängt von vielen Faktoren ab. Obwaltende Umstände werden auch in der Rechtsprechung berücksichtigt. Die Komplexität einer Beförderung ist maßgebend. Von Absendern von „High-Tech-Ladungen“ kann mehr Wissen und Durchblick verlangt werden als vom Absender gewöhnlicher „Feld-Wald-und-Wiesen-Produkte“.

In den nachfolgenden Abschnitten werden für die am Transport beteiligten Parteien geltenden Rechte und Pflichten sowie Rechtsvorschriften erläutert bzw. zugeordnet. Dies erfolgt analog der Schritte entlang einer Transportkette.