2.3.1 Rutschen
Rutschen oder Gleiten der Ladung ist die häufigste Bewegungsform einer unzureichend gesicherten Ladung. Dabei gleitet die Ladung nach Überschreiten der maximalen Haftreibung auf der Ladefläche des Fahrzeugs und kann sogar herunter fallen, wenn sie nicht anderweitig daran gehindert wird.
Rutschen ist generell „irreversibel“, d.h. die Ladung kehrt nicht in ihre Ausgangsposition zurück, wenn die das Rutschen auslösende Trägheitskraft wieder verschwindet. Die möglichen Folgen von Rutschen sind das Anstoßen an andere Ladung oder Ladeflächenbegrenzungen (Stirnwand, Bordwand, Spriegel, Plane) und dabei Beschädigung von Ladung und Fahrzeug. Weitere Folgen sind unzulässiger seitlicher Überstand über die Ladefläche, einseitige Schwerpunktlage des ganzen Fahrzeugs und starke Belastung einzelner Zurrmittel und Zurrpunkte, um nur die wichtigsten zu nennen. Deshalb muss nach einem starken Brems- oder Lenkmanöver die Fahrt schnellstmöglich unterbrochen werden, um den Zustand der Beladung und Sicherung zu kontrollieren und gegebenenfalls wieder in Ordnung zu bringen.
Eine Sonderform des Rutschens ist das sogenannte „Wandern“ von ungesicherter Ladung auf der Ladefläche infolge von vertikaler Vibration des Fahrzeugs, wie sie z.B. auf Kopfsteinpflaster typisch ist. Diese Vibrationen verringern kurzzeitig und immer wiederkehrend das Gewicht der Ladung und damit auch die Reibung auf der Ladefläche. Eine leichte Schräglage der Ladefläche oder auch Horizontalkomponenten der Vibration lassen die Ladung wandern. Deshalb ist ein Minimum an Sicherung, z.B. durch zwei Niederzurrungen, auch bei ansonsten ausreichendem Reibbeiwert erforderlich.
Abbildung 2.8: Rutschen nach Vollbremsung [W. Strauch]
Eine weitere Form von horizontaler Bewegung können rollende Ladungseinheiten erfahren. Rollen ist zwar mechanisch ein völlig anderer Vorgang als Rutschen, jedoch ist das Ergebnis das Gleiche wie beim Rutschen mit allen Folgen. Der gravierende Umstand beim Rollen ist die sehr geringe Rollreibung, die angesichts der generellen Unsicherheit bei der Einschätzung von Reibbeiwerten für das Rollen mit Null angenommen werden sollte. Ladungen, die rollen können, müssen also in Rollrichtung ohne Berücksichtigung von Reibung gesichert werden.
Auch ausreichend gesicherte Ladungen können und dürfen bei extremen Belastungen ein wenig rutschen. Ein solchermaßen „zulässiger“ Gleitweg sollte aber auf wenige Zentimeter beschränkt sein.
Merke: Nach einem starken Brems- oder Lenkmanöver muss die Fahrt möglichst bald unterbrochen werden, um den Zustand der Beladung und Sicherung zu kontrollieren und gegebenenfalls wieder in Ordnung zu bringen.
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