Besonderheiten bei der Versicherung von Schmucksachen im Privatbesitz |
Vortrag von Herrn Dietmar Telschow, Helvetia Versicherungen, Frankfurt |
Inhaltsverzeichnis
Schmucksachen |
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Möglichkeiten der Versicherung von Schmucksachen – Versicherungsformen |
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Risikomerkmale |
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Gefährdungspotentiale |
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Werte und Wertnachweis |
Der private Schmucksachenbereich hat ein Versicherungspotenzial, das größer ist als der kommerzielle Bereich.
Schmucksachen
Mit Schmuck sind im weitesten Sinne Verzierungen gemeint, also Maßnahmen zur Verschönerung, zur optischen Aufwertung oder zu einer Wohlstand repräsentierenden (Aus-) Gestaltung von Räumen, Objekten oder Personen. Man kann auch von Ausschmückung oder dekorativen (schmückenden) Elementen sprechen.
Demnach könnte man auch eine Weihnachtsbaumkugel für Schmuck halten. Im Sinne dieser Tagung ist das sicher nicht gemeint.
Die Sachversicherer nutzen Versicherungsbedingungen (VHB 2010 – Musterbedingungen des GDV), aus denen hier ein Auszug vorgestellt werden soll:
§ 13 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke 1. Definitionen a) Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt A § 6 Nr. 2 b) sind aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte); bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin; dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber; ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. |
Uhren
Schaut man sich Uhren bzw. Bilder von Uhren an, so ist es nicht einfach, deren Wert zu beurteilen.
Der Wert einer Swatch Golden Chest liegt bei ungefähr 200 Euro, der einer Richard Mille Uhr hingegen bei ca. 1,7 Mio. USD.
Rechtsprechung
Zum Begriff Wertsachen (hier: hochwertige Herrenarmbanduhren) gibt es ein Urteil des OLG Koblenz aus dem Jahre 2012, daraus dieser Auszug:
Auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren, die zudem teilweise mit Gold oder Platin besetzt sind, handelt es sich nicht um "Wertsachen" i. S. der AVB als "Schmucksachen" oder "Sachen aus Gold oder Platin".
Definition Hausrat: Hausrat sind alle Sachen, die zum Gebrauch und Verbrauch eines Haushaltes dienen – die Uhr gilt somit als Nutzgegenstand, mit dem man die Zeit ablesen kann.
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Möglichkeiten der Versicherung von Schmucksachen – Versicherungsformen
Die Transportversicherer definieren Valoren erster und zweiter Klasse, dazu werden regelmäßig auch Uhren gezählt. Dies muss bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.
Hier ein kurzer Überblick, wie Privatschmucksachen derzeit versichert werden:
Bei der Schmucksachenversicherung werden die zu versichernden (Schmuck-)Sachen in der Regel vor Vertragsabschluss einzeln benannt und bewertet. Wertnachweise und Echtheitszertifikte müssen in der Regel vor Vertragsabschluss vorgelegt werden.
Ansonsten sind die klassischen Sonderzweige wie Musik, Kunst, Schmuck, Jagd und Sport etc. von der All-Risk-Hausratversicherung abgedeckt.
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Risikomerkmale
Die wichtigste Frage für den Versicherer ist bei einem privaten Kunden, der sehr hohe Werte an Hausrat, Schmuck, Musikinstrumente etc. versichern möchte, lautet:
Wer ist der Kunde? Was steckt hinter dem Kunden?
Dabei handelt es sich um ein subjektives Risikomerkmal.
Darüber hinaus sind die objektiven Risikomerkmale zu beachten:
Art und Wert der versicherten Sachen (einzeln und gesamt) | |
Reiseverhalten des Kunden (Tragen, persönlicher Gewahrsam (Mitführung), Kraftahrzeug) | |
Art der Aufbewahrung in Gebäuden und der damit verbundenen Sicherungssituation beim Kunden und in Hotels, etc. (mechanisch, elektronisch, organisatorisch) |
Nur ein Beispiel: Bei einer Reise, z. B. einer Kreuzfahrt, können wohlhabende Privatkunden durchaus Schmuckstücke im hohen sechsstelligen Bereich oder darüber hinaus mitführen. Aufgrund der Gewohnheit, regelmäßig solche Werte mitzuführen, kommt es bisweilen zu einem entspannten Umgang, was Sicherheit und Aufmerksamkeit angeht. Hieraus können hohe Verlustschäden resultieren. Durch Vorab-Information, Aufklärung, Sicherheitshinweise, organisatorische Unterstützung etc. kann das Risiko gemindert werden.
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Gefährdungspotentiale
Der weitgehende Versicherungsschutz kann jegliche Art von Verlust umfassen, insbesondere
Einbruch-Diebstahl | |
Diebstahl | |
Raub | |
Liegenlassen | |
Verlieren (Überprüfung von Verschlüssen und Fassungen) |
Besonders bzgl. der letzten Punkte ist es wichtig, den Kunden möglichst gut zu kennen.
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Werte und Wertnachweis
Bestands- bzw. Wertveränderungen können entstehen durch:
Kauf (auch im Ausland und Uhrenbörsen) | |
Schenkungen | |
Erbschaft | |
Preissteigerungen | |
In 2 von 3 Schadenfällen können die Werte nicht oder nur unzureichend dargelegt werden! Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine oder nur unzureichenden Belege vorhanden sind.
"Erinnerungsaufstellungen" führen oftmals zu langwierigen Verhandlungen!
Andererseits ist der Nachweis der Werte im Vorfeld schwierig, zeitaufwändig und evt. auch kostspielig, sodass dies oft gern vermieden wird.
Zu den Wertnachweisen zählen aussagekräftige Unterlagen zu Quantität und Qualität/Echtheit!
Schmuck: Rechnungen mit Informationen zu Art des Edelmetalles/Edelsteines, Menge (Gewicht und Anzahl) der verwendeten Materialien) mit Edelsteinzertifikaten |
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Uhren: Originalzertifikat der Hersteller (auch in Anbetracht der heutigen Fälschungsthematiken)und Rechnung |
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Wichtig:
Getrennte Aufbewahrung von Zertifikaten und Schmuckstücken bzw. Uhren | |
Fotos sind für sie Schadenregulierung hilfreich, aber unzureichend. Für die Polizeifahndung jedoch wichtig! | |
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