Foto des Monats – November 2001



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Abbildung 1



Ladungssicherung für den Ro-Ro-Seeverkehr:

Auf einem Rolltrailer sind zwei Vorbandstreifen à 30 Tonnen geladen. Der Trailer wird anschließend auf ein Ro-Ro-Schiff verladen, das den Atlantik überqueren soll. Zur Ladungssicherung wurden die Vorbandstreifen auf Hölzer abgesetzt und mit je drei Langgliederketten "niedergezurrt".

Für eine Atlantiküberquerung muss die Ladungssicherung für eine seitliche Beschleunigung von 0,8 g ausgelegt sein. Die Reibung der untergelegten Hölzer kann mit µ = 0,3  angenommen werden, so dass noch das 0,5-fache des Ladungsgewichtes (15 t je Vorbandstreifen) gesichert werden muss. Dabei ist nachstehendes zu beachten:
  1. Auf See ist eine Niederzurrung, insbesondere bei solchen Massen, eine ungeeignete Sicherungsart, da sich vorgespannte Zurrungen durch die andauernden Seegangsbelastungen lösen können.

  2. Langgliederketten sind zur Niederzurrung denkbar ungeeignet, da sie an den Kanten der Ladung festhaken bzw. verkannten und sich dadurch die Vorspannung nicht auf die gegenüberliegende Seite übertragen kann.

  3. Es müsste eine Vorspannung von 50.000 daN je Vorbandstreifen aufgebracht werden, um die Ladungssicherung auf dem Rolltrailer sicherzustellen.

  4. Solche Ladungen sind durch jeweils zwei Umspannungen zu jeder Seite gut und wirtschaftlich auf dem Rolltrailer zu sichern.

  5. Zu beachten gilt, dass der Rolltrailer auf dem Schiff als Ladung gesichert werden muss.


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