Foto des Monats – Dezember 2003 – Special 2 [English version]





Abbildung 1    [T. Pempelfort]





Abbildung 2    [T. Pempelfort]





Abbildung 3    [T. Pempelfort]



Maschinenteile hingedeichselt:

Auf einem Gliederzug waren zwei Stahlcontainer geladen. Der erste enthielt Stahlschrott und auf dem zweiten waren zwei Maschinenbauteile mit 3 t und 6 t geladen. Nach Angaben des Fahrers musste er aufgrund einer roten Ampel aus einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h abbremsen. Der Container auf dem Anhänger war so geladen, dass seine Türen nach vorne zeigten.




Abbildung 4    [T. Pempelfort]


Ladungssicherung:
Die beiden Maschinenbauteile waren ohne jegliche Ladungssicherungsmaßnahme transportiert worden. Diese Tatsache verursachte dem Fahrer auch "ein mulmiges Gefühl in der Magengegend". Um dieses Gefühl zu beseitigen bzw. sich zu beruhigen, hängte er eine relativ lose Kette zusätzlich vor die Türen des Containers. Über die Ladungssicherungswirkung dieser Kette soll an dieser Stelle keine Aussage getroffen werden.




Abbildung 5    [T. Pempelfort]


Je nach Zustand der Ladefläche und deren Verunreinigungsgrad durch Öl, Wasser, Schrottrückstände oder sogar Schnee (die Witterung war entsprechend), ist ein Gleitreibbeiwert von 20 % der Gewichtskraft als hoch zu bezeichnen. Für eine gute Ladungssicherung sind in solchen Fällen besser nur 10 % Reibung anzunehmen. 

Beurteilung des Fahrzeugs:
Das Fahrzeug war in seinem Zustand und von den Ladungssicherungsmöglichkeiten für diese Art von Transport ungeeignet. Ein Stahlcontainer ist in dieser Form grundsätzlich für den Transport von Massengütern geeignet, die sich großflächig und homogen an seinen Wänden und Stirnwänden anlegen. Die Maschinenbauteile wurden mit großen Lücken geladen und keinerlei Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Überschlägt man die Sicherung nach vorne, müssen laut VDI-Richtlinie für eine Ladungsmasse von 9 t Sicherungskräfte in Höhe von 7.200 daN aufgebracht werden. Ein Gleitreibbeiwert von 10 % vorausgesetzt, fehlten bei diesem Transport Sicherungskräfte in Höhe von 6.300 daN. Durch die erheblichen Lücken wurde dieser katastrophale Ladungssicherungsmangel noch verschärft.

Kommen Ladungsteile ins Rutschen, gilt die Rechnung der Sicherungskräfte, wie eben vorgenommen, nicht mehr, denn je größer die Ladelücke, desto länger wirken dynamische Kräfte relativ zur Ladefläche. Darüber hinaus können verrutschende Ladungen (egal, ob nach hinten, vorne oder zur Seite) das Fahrverhalten des Fahrzeuges bzw. des Anhängers oder Aufliegers derart verändern, dass das Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäß zu bremsen vermag und das Gewicht derart ungünstig verlagert wird, dass das Fahrzeug umstürzt oder anders verunfallt.

Für die Ladungssicherung sind grundsätzlich immer Verlader, Spediteur, und Frachtführer/Fahrer verantwortlich. Wenn ein Disponent ein Containerfahrzeug, dass über keinerlei Ladungssicherungsmittel, Ladungssicherungspunkte, reibungserhöhende Matten oder Holz zur Herstellung einer formschlüssigen Sicherung verfügt, für einen derartigen Transport andient, muss er sich sicherlich fragen lassen, was er sich dabei gedacht hat. Ihn trifft sein Teil der Verantwortung für diesen Transport. Wird dem Verlader für einen derartigen Transport ein "nackter" Container angeboten, hat er ihn für diesen Transport abzulehnen, denn er ist ebenfalls für die Verladung und die Sicherung der Ladung verantwortlich. Zu guter letzt ist der Fahrer fast immer "der Dumme", denn er ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich, setzt sich selbst einer Gefahr aus und selbstverständlich Dritten. Hinzu kommt, dass er der erste Ansprechpartner der Polizei ist, wenn die eine Lkw-Kontrolle durchführt und die Ladungssicherung kontrolliert.

In dem vorliegenden Fall geht es "nur" um einen Sachschaden, dessen Begleichung und um eine Ordnungswidrigkeit. Eigentlich können die beteiligten Verlader und Frachtführer/Fahrer dankend aufatmen, denn es ist keine Person zu Schaden gekommen. Werden Verkehrsteilnehmer verletzt oder sogar durch eine mangelnde Ladungssicherung getötet, wird der zuständige Richter mit Sicherheit sehr genau prüfen, wer welche Verantwortung inne hat und wessen Hebel wie lang war, um eine derartig mangelhafte Ladungssicherung zu verhindern.


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