Foto des Monats – Dezember 2003 – Special 3 [English version]





Abbildung 1 [T. Pempelfort]





Abbildung 2 [T. Pempelfort]





Abbildung 3 [T. Pempelfort]



Maschinenteile in der Kurve abgelegt:

Ein typischer Unfallort. Eine langgezogene Linkskurve generiert die entsprechenden Beschleunigungen quer zur Fahrtrichtung mit dem Ergebnis, dass die Ladung die Ladefläche verlässt.

Grundvoraussetzung:
Nach VDI-Richtlinien muss die Ladung so gesichert werden, dass sie Beschleunigungen nach vorne mit 0,8 g und zu den Seiten (wie nach hinten) gegen 0,5 g gesichert ist. Diesen Beschleunigungen (egal wie lange sie andauern – also auch in einer langgezogenen Links- oder Rechtskurve) muss diese Ladungssicherung standhalten. Und dass immer wieder, egal ob der Lkw nur von Hamburg nach Bremen oder vom Nordkap bis nach Sizilien fährt. Ein gewissenhafter Fahrer muss die Ladungssicherung mehrfach während der Fahrt kontrollieren und sich davon überzeugen, dass die Voraussetzungen noch entsprechend gegeben sind.

Das Fahrzeug:
Eigentlich ein sehr geeignetes Fahrzeug. Eine gekröpfte Tiefladebrücke begünstigt den Formschluss nach vorn von zumindest den schwersten Teilen und erleichtert hier die Ladungssicherungsmaßnahmen. Sofern ausreichend Ladungssicherungspunkte an/auf der Ladefläche verteilt und diese intakt sind und das Fahrzeug mit den ausreichenden Ladungssicherungsmitteln versehen ist, ist dieses Fahrzeug geeignet, diesen Transport durchzuführen.

Problemvermutung:
Die Säcke mit „Katzenstreu“ an der Unfallstelle lassen vermuten, dass die Maschinenteile Öl verloren haben, das in der Regel aus Hydraulikleitungen stammt. Fahren Fahrzeuge auf ihren Ladeflächen häufiger Maschinenteile, können aus den Hydraulikschläuchen und Anschlüssen Restmengen an Hydrauliköl entweichen und, sofern die Ladefläche nicht mehr ganz neu ist, in dieselbe „einziehen“. So bildet sich ein Ölschmutzfilm auf der Ladefläche, der nicht immer, oder nur seltenst, in seiner Tragweite erkannt wird. Diese ganz besondere Verunreinigung von Ladeflächen kann den Reibbeiwert auf ein absolutes Minimum (nahe Null) reduzieren. D. h. die Ladungssicherungsaufwendungen zu den Seiten und nach vorn (sofern kein belastungsfähiger Formschluss besteht) müssen entsprechend umfangreich ausgeführt werden. Die normale Niederzurrung fällt als Ladungssicherungsmittel vollkommen aus, da eine Reibung, die kaum existiert, auch nicht durch eine Niederzurrung erhöht werden kann.

Zu bemerken gilt es eigentlich nur noch, dass diese Maschinenteile eine Direktsicherung durch Holzversteifungen oder Gurte oder Ketten zugelassen hätten und es eigentlich unverständlich ist, dass dies unterblieben ist.

Reibungserhöhung:
Ist die Ladefläche nicht mit Öl verschmutzt, können natürlich auch Maßnahmen zur Reibungserhöhung sinnvolle Hilfsmittel zur Erlangung einer guten Ladungssicherung sein.


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