Vorstellung des GDV Handbuchs "Sicherheit im Güterverkehr" – Besonderer Teil – |
Vortrag von Herrn Ralph Häusser, AXA Corporate Solutions |
Inhaltsverzeichnis
Aus kartellrechtlichen Gründen dürfen alle hier angesprochenen Regelungen nur als unverbindliche Empfehlungen angesehen werden.
1 Übersicht über die Hauptprozesse
Die vier Hauptprozesse sind:
Auf den Hauptprozess Transportieren wird in diesem Vortrag besonders ausführlich eingegangen.
In der folgenden Abbildung ist dargestellt, wo diese Hauptprozesse innerhalb einer Transportkette vorkommen können:
Nachfolgend werden einige Definitionen zu diesen Punkten genannt. Anschließend wird ein Punkt näher ausgeführt. Dieser Punkt ist der Hauptprozess "Transportieren".
Diese Abbildung zeigt die genannten Punkte als Pfeile. Die Grenzen zwischen den Pfeilen stellen die Schnittstellen dar:
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2 Definitionen
Umschlagen: Alle Vorgänge des Wechselns von Waren
auf ein Transportmittel | |
von einem Transportmittel | |
zwischen Lagerbereichen |
sowie ggf. bei Begegnungsverkehren von einem auf ein anderes Transportmittel. In der Praxis finden Begegnungsverkehre leider häufig an ungeeigneten Standorten statt. Zudem werden Anhänger oder Wechselbrücken bisweilen auf ungesicherten Parkplätzen unbeaufsichtigt stehengelassen und nicht persönlich/händisch übergeben.
Transportieren: Eine bewusst durchgeführte Ortsveränderung von Waren durch organisiertes Zusammenwirken von Arbeitskraft und Transportmittel auf Straßen, Schienen, Gewässern und in der Luft.
Lagern: Systematische Aufbewahrung von Waren aller Art in Lägern mit dem Ziel, diese zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Produktion oder den Vertrieb an den Endverbraucher bereitzustellen – oder auch in ein anderes Lager weiterzutransportieren. Das umfasst alle Arten von Waren, auch halbfertige Produkte, Rohprodukte und fertige Produkte.
Kommissionieren: Das kundenindividuelle Zusammenstellen von Artikeln aus einem Sortiment für einen oder mehrere Aufträge. Kommissionierbereiche sind oft von hektischer Betriebsamkeit geprägt, hier können leicht Fehler eintreten. Daher gibt es hier klare Regelungen.
Die Schnittstellen sind hier problematisch, da Waren in den Kommissionier-Bereich anders hineinkommen als sie später hinausgehen. Eine exakte Schnittstellenkontrolle ist daher schwierig.
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3 Weitere Aufteilung
Eine weitere Aufteilung der Prozesse erfolgt dann in:
Organisation | |
Durchführung | |
Ausnahmen / Besonderheiten |
Organisation: Hier sind alle Tätigkeiten für die Organisation des Hauptprozesses definiert.
Durchführung: Anweisungen für die Durchführung des Hauptprozesses müssen definiert und deren Umsetzung sichergestellt werden.
Ausnahmen / Besonderheiten: Behandlung von / sowie Reaktionen auf Vorkommnisse, sowie spezielle Einzelprobleme.
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4 Aufteilung in die Sicherheitsstandards "Standard" und "Hoch"
Die einzelnen Bereiche wiederum sind nochmals unterteilt in die unterschiedlichen Gefährdungsgrade "Standard" und "Hoch", also in "normal" diebstahlgefährdete und "besonders" diebstahlgefährdete Güter.
Dabei muss der jeweilige individuelle Fall betrachtet werden, um den Gefährdungsgrad einzuschätzen. Im Falle von Sammelgut können alle möglichen Güter dabei sein. Diese muss man genau kennen, um den Gefährdungsgrad beurteilen zu können. Bei z. B. Stahlprodukten hängt es u. a. von deren augenblicklichem Marktwert ab. Eine individuelle Risikobewertung ist immer notwendig.
Im folgenden werden einige Beispiele für diese Unterteilung genannt.
Beispiel Ablieferung der Ware:
Standard: Der Fahrer muss die Sendung unter Beachtung der Routenplanung bei der im Frachtbrief benannten Lieferadresse abliefern. Die Entladung hat nur beim berechtigten Empfänger zu erfolgen. Der Empfänger sollte verifiziert werden anhand der Transportdokumente oder eines vereinbarten Verfahrens.
Hoch: Der Fahrer muss die empfangsberechtigte Person zweifelsfrei identifizieren. Es ist nur an benannte autorisierte Personen auszuliefern. Diese Person hat die Auslieferung mit vollständiger Namensnennung zu quittieren (Vor- und Zuname leserlich). Für die zweifelsfreie Identifizierung des Empfängers könnte dessen Firmenausweis bzw. Personalausweis genutzt werden, bzw. können zusätzlich andere Identifizierungsmerkmale genutzt werden, z. B. sollte ein Foto von der empfangsberechtigten Person vorliegen bzw. erstellt werden.
Bekanntes Täterverhalten: Falsche Stempel, Personen, Ort, Weiterleitung, neue Verfügung.
Im Russlandgeschäft kam es oft zu so einem Täterverhalten: Ankommende Lkw mit Fracht werden von kriminellen Personen mit gefälschten Unterlagen abgefangen und zu Lägern geleitet, die einer kriminellen Vereinigung gehören.
Daher müssen Verfügungen, Identifikationsdokumente usw. stets zuvor verifiziert werden.
Es soll erreicht werden, dass die Fahrer, Transportmittel und Waren unbeschädigt und vollständig bei ihrem bestimmungsgemäßen Zielort und Empfänger ankommen.
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5 Prozess "Transportieren"
5.1 Schutzziel beim Prozess "Transportieren":
Das Ziel dieses Handbuchs ist die Verhinderung des Diebstahls bzw. des Abhandenkommens von Gütern während des Transports, um so vor allem die Sicherheit der beteiligten Personen sowie der verwendeten Transportmittel zu erhöhen. Die Sicherheit der Personen steht dabei im Vordergrund.
Es geht in diesem Handbuch auch um die besonderen Erfordernisse beim Transport von diebstahlgefährdeten Gütern. Auch wenn diese durch sich ständig wechselnde Begehrlichkeiten der Täter nicht allgemeingültig definiert werden können.
Diebstahlgefährdeten Güter sind zum einen hochwertige Güter (elektronische Waren, Mikrochips, Digitalkameras usw.), aber auch solche Güter des täglichen Bedarfs, die sich auf Schwarzmärkten oder auf krimineller Ebene leicht und schnell absetzen lassen – z. B. Alkohol, Kosmetika, Zigaretten usw.
In regionalen Krisen- oder Notstandsgebieten können aber fast alle Güter diebstahlgefährdet sein.
Dieses Schutzziel kann erreicht werden, indem der Transport schon bei der Organisation so gestaltet wird, dass möglichst sämtliche Gefahrenquellen von vornherein ausgeschlossen werden können. Eine 100%ige Sicherheit kann dabei allerdings nicht gewährleistet werden.
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5.2 Was muss bei der Organisation bedacht werden?
Bei der Organisation des Transportes sollte der Unternehmer die Besonderheiten des Transportgutes, die Gegebenheiten an der Verlade- und Entladestelle, sowie die Sendungsgröße in Erfahrung bringen. In deren Abhängigkeit kann er das Transportmittel auswählen und die Transportroute bestimmen.
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5.3 Auftragsdaten
Für die Planung des Transportes sind unter anderem folgende Informationen vom Auftraggeber wichtig:
Absender und Ladeadresse | |
Empfänger und Lieferadresse | |
Warenart | |
Verpackung | |
Anzahl der Packstücke | |
Gewicht | |
Markierung | |
Wert | |
bestehende Termine für die Be- bzw. Entladung | |
spezielle Hinweise zur Warenhandhabung | |
Zollanweisungen des Absenders |
Nur bei entsprechenden Information kann die Ware während des Transports auch entsprechend behandelt bzw. geschützt werden, und zwar sowohl vor Diebstahl als auch vor Beschädigungen. Diebstahlgefährdete Ware sollte nicht gleich als solche zu erkennen sein.
Negativbeispiele für Verpackung (Abbildung links) und Warenhandhabung (Abbildung rechts):
Durchführung: Auftragsdaten
Die Auftragsdaten "verschwinden" in den Frachtdokumenten und Anweisungen an die Fahrer. Der Fahrer soll:
die Sendung gemäß Versandauftrag / Frachtbrief übernehmen | |
die Verladung überwachen | |
für die betriebssichere Verladung sorgen |
Anhand des CMR-Frachtbriefs, in dem all diese Angaben vermerkt sind, kann und muss der Fahrer die Prüfung vornehmen.
Im Folgenden soll innerhalb der Prozesse die Planung der Transportkette betrachtet werden.
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5.4 Organisation: Bewertung der Sicherheitsrisiken bei Transportvorgängen
Bei der Planung des Transports ist das Diebstahlrisiko hinsichtlich:
Warenart und -wert, | |
Länge des Transportweges, | |
Dauer des Transports, | |
Gefährdungslage in den durchquerten Regionen, | |
zu benutzender Verkehrsmittel, | |
transportbedingter Aufenthalte, bzw. verkehrsbedingten Verweilens der Waren in Transportmitteln, vor, während und nach der Ortsveränderung, | |
zeitweiligen Abstellens diebstahlgefährdeter Güter für den Wechsel der Beförderungsart oder des Beförderungsmittels (Umschlag) |
zu bewerten und gegebenenfalls zu dokumentieren.
Es ist zu berücksichtigen, ob es sich um kombinierten bzw. intermodalen Verkehr handelt.
Für die Ausführung des Transports stehen unter Umständen unterschiedliche Transportmittel zu Verfügung, die die komplette Bandbreite der Verkehrswege nutzen können, wie z. B. Lkw, Eisenbahn, Schiff oder Flugzeug.
Bei der Nutzung der Schiene, der Wasser- oder Luftwege ist zu beachten, dass die Ware bzw. das Transportmittel bei den Umladevorgängen und beim späteren Transport dem direkten Einflussbereich des Fahrers entzogen wird.
Die folgende Zeichnung zeigt Prinzipdarstellungen beim Transport:
Der Sonderfall Begegnungsverkehr ist stets mit Risiken behaftet, speziell im Falle hochwertiger Güter. Oft werden Anhänger oder Wechselbrücken nicht persönlich übergeben, sondern auf unbewachten Parkplätzen stehen gelassen, bis sie dann vom hoffentlich richtigen Transporteur abgeholt und weitertransportiert werden. So ein Begegnungsverkehr, bei dem sich nicht begegnet wird, ist zu vermeiden. Das ist dann keine kontrollierte Schnittstelle, sondern ein großes Risiko.
Hier Prinzipdarstellungen beim Transport im intermodalen Verkehr:
Im begleiteten Huckepackverkehr ist der Fahrer präsent, wenn der Lkw auf dem Schiff oder der Bahn transportiert wird, hier kann i. d. R. nicht viel passieren.
Im unbegleiteten Huckepackverkehr ist das Transportgut längere Zeit unbeaufsichtigt und eine Kontrolle findet somit nicht statt. Das Risiko ist hier sehr hoch. Daher sollten solche Transporte speziell bei hochwertigen Gütern möglichst vermieden werden.
In Abhängigkeit von
der Sendungsgröße | |
den Eigenschaften des Transportgutes | |
der vorhandenen Verkehrinfrastruktur | |
der Umgebungsstruktur am Lade- und Entladeort | |
sowie der erfolgten Risikobewertung |
sollte die Transportkette geplant werden.
Das Schadenrisiko steigt mit der Anzahl der erfolgten Umlade- bzw. Umschlagsvorgänge und bei unbegleiteten Transportabschnitten.
Die Durchführung von Direkttransporten (in Abhängigkeit von Sendungsgröße und Transportkosten) sollte nach Möglichkeit in Erwägung gezogen werden.
Beispiel aus der Praxis für eine Schadenfall in der Umgebung am Empfangsort:
Ein Direkttransport von Reifen erfolgte von Aachen nach Birmingham. Der Empfänger hat seine Lagerhalle auf einem abgesperrten Gelände, das von mehreren Firmen genutzt wird. Der Spediteur hat schon Schadenerfahrungen an diesem Empfangsort. Der Fahrer kommt aufgrund schlechter Planung nach Geschäftsschluss an der Entladestelle an. Während der Übernachtung des Fahrers vor dem Gelände wird er überfallen und der LKW geraubt.
Der Schaden betrug ca. 100 Tsd. EUR.
Das Bild zeigt die Umgebung am Empfangsort. Der Eingang wird über ein Pfortenhaus kontrolliert. Die Schilder am Zaun besagen:
Dennoch hat sich der Fahrer mit seinem Fahrzeug dort hingestellt und geschlafen. Es geschah, was geschehen musste: Der LKW wurde beraubt. Der Regress betrug letztendlich 100% plus Zinsen.
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5.5 Fahrzeuge und Ausrüstung
Alle eingesetzten Fahrzeuge sollten für den jeweiligen Beförderungsauftrag geeignet, mängelfrei und sicher im Sinne der geltenden Vorschriften sein. Die einwandfreie Funktion der Fahrzeug- und Sicherheitsausrüstung sollte jederzeit gewährleistet sein.
Empfohlene Ausstattung der Fahrzeuge:
Komplettausstattung mit Schlössern | |
abschließbare Tankdeckel | |
zwei voneinander unabhängige Diebstahlsicherungen, z. B.: – Elektronische Wegfahrsperre – Akustische Alarmanlage |
|
Adäquate Sicherung und Zustand der Aufbauten: – Frei von Beschädigungen – Manipulationssichere Verschlüsse |
Besonders bei hochwertigen Gütern mit dem Gefährdungsgrad HOCH gilt:
Für den Transport sollten nur folgende Fahrzeuge verwendet werden:
Fahrzeuge / Anhänger mit geschlossenen Kasten | |
Standard-Container oder Wechselbrücken mit geschlossenen Kastenaufbauten | |
Bei Einsatz von Fahrzeugen mit Pritschenaufbauten müssen diese mit einer durchschneidehemmenden und alarmdetektierten Plane versehen sein | |
Identifizierungsmerkmal auf dem Dach – erleichtert das Auffinden und Identifizieren des Fahrzeugs aus der Luft, z. B. vom Polizeihubschrauber aus | |
Automatische Verriegelungssysteme mit Aufschaltung auf einer Leitstelle | |
Überwachung der Fahrzeuge durch eine Leitstelle | |
Überwachung des festgelegten Fahrkorridors | |
Verschlussüberwachung | |
Stiller Alarm beim unautorisierten Öffnen des Trailers |
Ein Beispiel aus der Praxis (Schwäbische Alb):
Dort wurde ein Lkw wurde beraubt/bestohlen. Die Ware bestand aus verzollten Zigaretten, der Warenwert betrug 930.000 EUR. Laut Schadenprotokoll befand sich das Fahrzeug im Überwachungsmodus. Dieser Modus beschränkte sich auf die Sicherung durch "stillen Alarm beim unautorisierten Öffnen der Tür des Trailers".
Das Fahrzeug stand über das Wochenende auf dem Gelände des Spediteurs, angeblich mit dem Einverständnis des Auftraggebers. Die Diebe haben die Seiten aufgeflext und so die Ware gestohlen. Dies zeigt, dass eine Überwachung der Türen alleine nicht ausreicht, es muss rundum gesichert werden.
Ein "Identifizierungsmerkmal" auf der Fahrzeug-Seite, das auf den Warenwert hinweist und so kriminelle Begehrlichkeiten wecken kann, sollte vermieden werden (siehe "T-Mobile-Partner" in der folgenden Abbildung).
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5.6 Zeitliche Planung
Hier sind folgende Punkte zu beachten:
Feinplanung der Transportroute
|
|
Information
|
Der Informationsfluss sollte gering gehalten werden. Je weniger Personen über diese Planungsdetails informiert sind, desto sicherer ist der Transport. Denn dadurch wird die Möglichkeit der Kriminalität durch "Insiderwissen" reduziert.
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5.7 Routenplanung
Bei der Planung der Route ist zu beachten:
Vermeidung unnötiger Aufenthalte | |
Pausen nur in sicheren Abstellgelegenheiten | |
Transportbedingte Aufenthalte in gesicherten Bereichen | |
Begegnungsverkehre in gesicherten Bereichen oder unter ständiger Überwachung durch die Lkw Fahrer ("echtes" Tauschen) – Lieferfristen / Öffnungszeiten / Feiertage / Firmenferien – Trailer, Wechselbrücken etc. nur beim Empfänger nach Warenannahme abstellen |
Besonders bei hochwertigen Gütern mit dem Gefährdungsgrad HOCH gilt zusätzlich:
Beförderung nur mit zwei Fahrern oder einer entsprechenden Absicherung (Begleitung durch Wach- und Sicherheitsunternehmen) | |
Pausen nur an im Voraus festgelegten gesicherten Parkplätzen, Speditionshöfen bzw. Tankstellen | |
Nur begleiteter kombinierter Verkehr | |
Kein intramodaler Verkehr bzw. Begegnungsverkehr – Ausnahme auf gesicherten Parkplätzen unter Beachtung der Organisationsempfehlungen des GDV Parkplatzpapieres |
Es muss immer jemand bei der Ware sein!
Negativbeispiel:
Weiterhin ist zu beachten bei Gefährdungsgrad HOCH:
Besondere Vereinbarungen mit Terminalbetreibern bei Nutzung des intermodalen Verkehrs | |
Transport soll einer Leitstelle gemeldet und von ihr überwacht werden | |
Jegliche Abweichung von der Route muss sofort der Leitstelle gemeldet wird, die gegebenenfalls den Auftraggeber informiert | |
Parken nur auf besonders gesicherten Parkplätzen (SETPOS, GDV-Parkplatzpapier) |
Speziell beim Fährverkehr muss vereinbart werden, dass der Fahrer an Bord bis zum letzten Moment beim Fahrzeug bzw. bei der Ware bleibt und bei Ankunft im Zielhafen auch der erste ist, der wieder zum Fahrzeug geht.
Die Route bzw. das erarbeitete Transportkonzept soll mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. | |
Wenn aufgrund der Sendungsgröße ggf. Zwischenlagerungen notwendig sind, dann sollte die Ware in einem Wertverschlag gelagert werden – oder das gesamte Fahrzeug in einem gesicherten Bereich. |
Auch hier sollte der Informationsfluss möglichst gering gehalten werden. Zudem sollte bei der Routen bzw. Streckenplanung variiert werden, um keine Gefährdung durch zunehmend "bekannte" Strecken zu provozieren.
Ein Beispiel für einen Zigarettendiebstahl im Großraum Paris: Kriminelle geben sich bei einem Zigarettenhändler als Großkunden aus und erfragen unter dem Vorwand einer Großbestellung den Zeitpunkt der nächsten Lieferung. Mit diesem Wissen fangen sie dann diese Lieferung rechtzeitig ab und stehlen die Ware.
Daher müssen Routen und Zeiten immer wieder geändert werden und es dürfen keine Informationen darüber herausgegeben werden. Die Überwachung der Routen ist sehr wichtig.
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5.8 Notfallpläne
Der Unternehmer soll sicherstellen, dass Notfallpläne vorgehalten werden.
Themen:
Verhalten bei außergewöhnlichen Ereignissen | |
Verhalten bei Fahrzeugpannen | |
Reaktion auf einen Fahrerausfall | |
Verhalten bei Unfällen | |
Verhalten bei Überfällen | |
Entdeckung von Diebstählen |
Im Falle einer Polizeikontrolle sollte der Fahrer vorher halten und sich über die Leitstelle vergewissern, ob diese Polizeikontrolle auch echt ist. Falsche Polizeikontrollen werden häufig von Kriminellen durchgeführt, von wem auch sonst?
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5.9 Fahrerinstruktionen
Instruktionen für die Fahrer sollen erstellt und deren Erhalt durch die Fahrer schriftlich bestätigt werden.
Regelmäßige Schulungen:
frühzeitiges Erkennen von kritischen Situationen | |
Verhalten bei: – unvorhergesehenen Fahrtunterbrechungen – Raub und Bedrohung – Brechung des Zeitfensters – Annahmeverweigerung – Be- und Entladung |
Fahreranweisung:
Einhalten der vorgegebenen Route sowie der vorgegebenen Tank- und Rastplätze | |
Vermeidung von Ruhepausen auf einsamen Rastplätzen oder Parkstreifen | |
Alternative Routen bei Problemfällen | |
Schutz der Fahrerkabine und des Fahrzeugschlüssels gegen fremden Zugriff | |
Verbot der Mitnahme von nicht berechtigten Personen. Hier muss auch auf sog. kriminelle "Löckvögel" hingewiesen werden, mit denen Fahrer von ihrer Route abgebracht werden sollen. |
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5.10 Beförderungs- oder Ablieferhindernisse
Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Unverzüglich Disponenten informieren | |
Disponent holt Weisungen vom Verfügungsberechtigten ein und gibt dem Fahrer entsprechende Handlungsanweisungen. | |
Können keine Weisungen erlangt werden, sind Maßnahmen im Interesse des Verfügungsberechtigten zu treffen. |
Weiterhin ist zu beachten bei Gefährdungsgrad HOCH:
Bei Abweichungen von der vorgegebenen Route sollte sofort die Leitstelle über den Grund informiert werden, andernfalls veranlasst die Leitstelle sofort geeignete Interventionsmaßnahme. | |
Wenn eine Ruhepause auf vorher ausgewählten Tank und Rastanlagen beispielsweise wegen Überfüllung nicht möglich ist, dann muss die Leitstelle in Abhängigkeit der verbleibenden Fahrzeit dem Fahrer eine Ausweichmöglichkeit vorschreiben. |
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6 Abschließende Bemerkung
Die Anwendung dieses Handbuches ist jedem Mitgliedsunternehmen u/o Underwriter freigestellt. Es handelt sich nur um eine "unverbindliche Empfehlung", an welche Sicherungserfordernisse bei der Versicherung (Ware oder Haftung) von diebstahlgefährdeten Gütern gedacht werden kann! Es wird auch kein Anspruch auf Vollständigkeit gestellt, die absolute Sicherheit wird es nie geben!
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