9  Tipps zur Ermöglichung eines optimalen Regresserfolgs


Regresse nach ausländischem Recht und/oder vor ausländischen Gerichten möglichst vermeiden durch entsprechende Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarungen
Regressausfällen durch vermeidbaren Haftungsausschlüssen und/oder -begrenzungen vorbeugen durch sorgfältige Prüfung der AGB der beauftragten Transportunternehmen und/oder entsprechende Vereinbarungen mit diesen Transportunternehmen
Vorprogrammierten Schäden durch sonstige ungünstige Transportvertragsgestaltung im Bereich der übernommenen Pflichten (z. B. auch durch Wahl unpassender Incoterms) vorbeugen durch Vorabprüfung
Regressausfällen durch schlechte Bonität des Schuldners vorbeugen durch sorgfältige Prüfung der Bonität (und Versicherungsdeckung) vor Beauftragung
Regressausfällen durch Unaufklärbarkeit des Sachverhalts vorbeugen durch rechtzeitige Aufklärung des Sachverhalts und Sicherung aller relevanten Informationen und Unterlagen (Zeugen nicht vergessen) insbesondere zu Verkehrsvertragskette, Handelsvertragsbeziehungen, Umständen des Schadeneintritts, Schadenhöhe usw.
Akten werden durch Schieben nicht besser: Akten rechtzeitig an RA geben – Sie können zwar nicht mehr den Schaden verhüten aber den Prozessverlust oder zumindest einen unnötig ungünstigen Ausgang des Rechtsstreits durch inzwischen unmöglich gewordene Beweisführung vermeiden.



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