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Regresse nach ausländischem Recht und/oder vor ausländischen Gerichten möglichst vermeiden durch entsprechende Rechts- und Gerichtsstandsvereinbarungen |
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Regressausfällen durch vermeidbaren Haftungsausschlüssen und/oder -begrenzungen vorbeugen durch sorgfältige Prüfung der AGB der beauftragten Transportunternehmen und/oder entsprechende Vereinbarungen mit diesen Transportunternehmen |
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Vorprogrammierten Schäden durch sonstige ungünstige Transportvertragsgestaltung im Bereich der übernommenen Pflichten (z. B. auch durch Wahl unpassender Incoterms) vorbeugen durch Vorabprüfung |
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Regressausfällen durch schlechte Bonität des Schuldners vorbeugen durch sorgfältige Prüfung der Bonität (und Versicherungsdeckung) vor Beauftragung |
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Regressausfällen durch Unaufklärbarkeit des Sachverhalts vorbeugen durch rechtzeitige Aufklärung des Sachverhalts und Sicherung aller relevanten Informationen und Unterlagen (Zeugen nicht vergessen) insbesondere zu Verkehrsvertragskette, Handelsvertragsbeziehungen, Umständen des Schadeneintritts, Schadenhöhe usw. |
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Akten werden durch Schieben nicht besser: Akten rechtzeitig an RA geben – Sie können zwar nicht mehr den Schaden verhüten aber den Prozessverlust oder zumindest einen unnötig ungünstigen Ausgang des Rechtsstreits durch inzwischen unmöglich gewordene Beweisführung vermeiden. |