Verladen von Yachten

Herren Goericke und Zucker,
Sachverständige für Schifffahrt und Sportschifffahrt,
Zucker und Partner GmbH, Hamburg





Inhaltsverzeichnis

Verladung von Yachten mit Kränen
Verladung von Yachten mit Mobilkränen
Verladung von Yachten mit Schwimmkränen
Verladung von Yachten mit stationären Kränen
Verladung von Yachten mit Travelliften
Generelle Probleme bei Kranvorgängen
Zusammenfassung der Risiken bei Kranverladungen von Yachten
Verladung von Yachten mit Hubsystemen
Allgemeines Risiko beim Verladen von Yachten per Hubsystem
Masten von Segelyachten; Legen und Verladen
Risiken beim Legen und Verladen von Masten
Häufigkeit des Verladens von Yachten
Kosten des Verladens von Yachten





Jeder Transportvorgang beginnt und endet für gewöhnlich mit dem Verladen der Yacht. Das hierbei natürlich auf entsprechende Belastbarkeit des Hebegeschirrs zur achten ist, setzen wir als selbstverständlich voraus. Gleichwohl besteht gerade im Bruch von Hubseilen und Hebegurten qualitativ das Hauptrisiko. Aber auch andere Probleme gilt es zu berücksichtigen.

Zum Einsatz kommen:

Mobilkräne
Schwimmkräne
Travellifte
stationäre Kräne
Abrutschgefahr von Gurten:
Hubsysteme (ohne Foto)



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Verladung von Yachten mit Kränen:

Yachten werden entweder mit zwei oder mehr um den Rumpf der Yacht geführten Gurten oder in Ausnahmefällen an speziellen Heißaugen (baulich vorgefertigter Anschlagpunkt) angehoben.


Verladung von Yachten mit Mobilkränen:

Beim Einsatz von Mobilkränen ist stets zu berücksichtigen, da eine ausreichende Festigkeit der Uferböschung oder der Kaianlage zum Abstützen des Krans erforderlich ist. Zwar können Mobilkräne grundsätzlich auch auf nicht befestigten Flächen fahren und eingesetzt werden, dies setzt aber für gewöhnlich das Auslegen von Panzerblechen zur Schaffung einer festen und ebenen Unterlage voraus. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Wichtig ist bei der Nutzung von Mobilkränen die Kapazität. Ein sogenannter 10-Tonnen Kran ist nämlich keineswegs geeignet, eine 10 to schwere Yacht aus dem Wasser zu heben. 10 to hebt dieser Mobilkran nur bei minimaler Auslage des Teleskopauslegers. Da der Ausleger des Krans jedoch über eine Kaimauer und weiter bis über den Mittelpunkt einer Yacht hinaus geschwenkt werden muß, reduziert sich die Hebeleistung durch die damit verbundene Kippgefahr des Mobilkrans erheblich. Um also eine 10 to schwere Yacht aus dem Wasser zu heben, ist je nach Örtlichkeiten ein Mobilkran erforderlich, der eine Hubkapazität von ca. 40 bis 60 to aufweist.

Ferner darf das Wort "Mobil" bei Mobilkränen nicht mißverstanden werden. Mobil bedeutet in diesem Zusammenhang nämlich meist nur, daß der Kran fahrbar ist und auf der Straße zu fast jedem an das Straßennetz angebundenen Ort fahren kann. Ist er aber erst einmal für den Kranvorgang vorbereitet und mit seinen Stützen abgesichert, kann er nicht mehr gefahren werden. Während des Kranvorgangs an sich ist er also wie ein feststehender Kran zu betrachten, der nur noch Auslage und Drehrichtung des Auslegers sowie natürlich die Hubhöhe verändern kann. Er kann aber nicht mit der angehobenen Yacht fahren. Ausgenommen sind hiervon kleinere Kräne mit besonders leichten Yachten.


Verladung von Yachten mit Schwimmkränen:

Schwimmkräne arbeiten vergleichbar wie Mobilkräne, nur eben schwimmend, also vom Wasser aus. Sie sind meist zum Heben besonders schwerer Lasten (je nach Größe bis zu mehr als 1.000 to) geeignet und entsprechend kostspielig.

Schwimmkräne weisen hinsichtlich der Ausführung des eigentlichen Kranvorgangs keine Unterschiede zu Mobilkränen auf. Sie verfügen durch ihre für gewöhnlich durch Yachten nicht ausgelastete Kapazität über eine große Sicherheitsreserve.


Verladung von Yachten mit stationären Kränen:

Auch stationäre Kräne weisen hinsichtlich der Ausführung des eigentlichen Kranvorgangs keine Unterschiede zu den vorangehend genannten Kränen auf. Ihre Standfestigkeit ist naturgemäß größer als die von Mobilkränen.


Verladung von Yachten mit Travelliften:

Der Einsatz von Travelliften wurde bereits im vorangegangenen Kapitel besprochen.


Generelle Probleme bei Kranvorgängen:

Wird eine Yacht vom Wasser an Land gehievt, ergibt sich in aller Regel das Problem, daß das Unterwasserschiff, um das die Hebegurte herumgeführt werden, nicht sichtbar ist.

Zubehörteile wie Propeller, Propellerwellen, Sumloggeber und ähnliches könnten durch falsch plazierte Hebegurte beschädigt werden. Überdies könnten die Hebegurte selbst an scharfkantigen Teilen der Yachten Schäden erleiden und während des Hubvorgangs reißen.

Eine weitere Problematik besteht darin, daß insbesondere im vorderen Bereich von Yachten meist ein nach oben ansteigender Verlauf des Kiels vorliegt, was ein Abrutschen von Gurten begünstigt. Besonders ausgeprägt ist dies bei langkieligen Segelyachten, wo ein Abrutschen des vorderen Gurtes unbedingt zu verhindern ist. Dies wird zum einen durch einen bestimmten Anschlagwinkel an der Krantraverse und zum anderen nötigenfalls durch das Verbinden von vorderen und achteren Hebegurten untereinander bzw. dem Laschen der Gurte an Festmachepunkten der Yacht erzielt.

Während des Hebevorgangs ist deshalb äußerst langsam und vorsichtig zu verfahren, bis die Yacht gerade über die Wasseroberfläche hinausragt und der korrekte Sitz aller Hebegurte optisch überprüft werden kann. Nötigenfalls muß die Yacht erneut zu Wasser gelassen werden, damit die Hebegurte in einer besseren Position neu fixiert werden. Erst dann sollte die Yacht endgültig aus dem Wasser heraus und über Land geschwenkt werden. In Einzelfällen kann sogar der Einsatz eines Tauchers erforderlich werden, um Hebegurte unter Wasser richtig zu plazieren. Dies ist aber eine seltene Ausnahme.

Diese Problematik entfällt fast vollständig, wenn die Yacht bereits an Land steht, bevor sie angehoben werden soll, weil dann alle Bereiche leicht einzusehen sind.

Ein weiteres Problem besteht im Auffinden des Gewichtsschwerpunktes, der (im Idealfall mittig) zwischen den Gurten liegen muß. Diese Problematik ist bei Travelliften mit 4-Punkt-Aufhängung weniger vorrangig, als bei Kranen mit einem zentralen Kranhaken.

Hilfreich ist das Anbringen von Liftmarken an der Yacht (Marken, die den Anbringungsort von Hebegurten an der Yacht kennzeichnen). Aber auch eine Fotografie vom Unterwasserschiff der Yacht aus der Seitenansicht kann zur Schadenverhütung gute Dienste leisten.

Zu Beachten ist auch die Breite von Yachten. Um diese an Aufbauten, Deckskante oder Reling nicht zu beschädigen, einzuschnüren oder gar im Bereich der Deckskante zu überlasten, ist unbedingt der Einsatz einer Krantraverse (Spreader) erforderlich. Verzichtbar ist eine Traverse nur dann, wenn die Zusammenführung der vier Zugseile (bei zwei Hebegurten) ausreichend hoch über der Yacht liegt, so daß sich nur ein äußerst stumpfer Winkel der Hebegurte an der Deckskante der Yacht ergibt.

Einige wenige Segelyachten sind mit sogenannten Heißaugen ausgestattet. Dies bedeutet, daß die Yacht nur an einem einzelnem Hebeseil im Schwerpunkt der Yacht angehoben wird. Ein spezielles Heißauge ist dabei in der Yachtmitte im Bodenbereich von der Herstellerwerft integriert. Lotrecht über diesem Heißauge ist in der Kajütdecke der Yacht eine Öffnung vorgesehen, durch die ein Hebeseil durchgeführt werden kann. Meist handelt es sich um Seile aus ummanteltem Stahl, Kevlarfasern oder anderen hochfesten Materialien, die bereits von der Herstellerwerft mitgeliefert werden und auf das Yachtgewicht ausgerichtet sind. So vorbereitet, kann jeder Kran, der über eine ausreichende Traglast verfügt, die Yacht anheben, ohne das Traversen, Gurte oder Kenntnis vom Unterwasserschiff erforderlich sind. Dies ist jedoch eine Methodik, die nur bei wenigen Yachten möglich ist.

Generell weisen wir darauf hin, daß bei vielen Kranvorgängen der Eigner oder dessen Vertreter einer Yacht für das Plazieren und Anschlagen der Hebegurte an der Yacht die Verantwortlichkeit behält. Für gewöhnlich stellen Kranunternehmer nur das Hubgeschirr zur Verfügung, ohne eine Verantwortung für das korrekte Anschlagen zu übernehmen. Dies ergibt sich aus Haftungsbeschränkungen (Hakenlastversicherung) und weil die Kranfahrer im Normalfall nicht über die Beschaffenheit des Unterwasserschiffes einer noch im Wasser schwimmenden Yacht informiert sind. Widersinnig bleibt diese Verantwortungsverschiebung insofern, als daß in der Praxis meist der Kranfahrer, der über viel größere Erfahrung im Kranen von Yachten als der Eigner verfügt, eben doch hilfreich, wenn nicht sogar wortführend beim Anschlagen der Yacht zur Seite steht. Für den Eigner einer Yacht ergibt sich dabei meist der Eindruck, selbst mit dem Anschlagen der Yacht nichts zu tun zu haben. Dies ist aber in den meisten Fällen unrichtig.


Zusammenfassung der Risiken bei Kranverladungen von Yachten:

Bei allen Kranvorgängen gilt die Gefahr von fehlerhaft plazierten Hebegurten, so daß der Schwerpunkt der Yacht nicht ausreichend weit zwischen den Hebegurten plaziert ist und die Yacht aus den Gurten kippen oder herausrutschen könnte. Begünstigt wird dies durch die meist rutschigen Rümpfe der Yachten im Unterwasserbereich durch Algenbewuchs und / oder besonders gut gleitende Unterwasseranstriche, die im Wasser einem geringen Reibungswiderstand dienen sollen.

Zusätzlich besteht das – allerdings seltenere – Risiko durch Bruch des Hebegeschirrs, das aber durch regelmäßige Wartung von Gurten, Seilen und Winden auf ein mögliches Minimum reduziert werden kann. Fehlerhaft angegebene Gewichte von Yachten und Booten erschweren diese Problematik jedoch.

Naturgemäß birgt jeder Verladevorgang die Gefahr von Schramm- und Kratzschäden sowie von überwiegend geringfügigen Brüchen von Rumpf oder Zubehör durch Fehler beim Bewegen im Kran, wie Schwenken, Heben und Senken. Sicherheit und Risiko sind somit in erster Linie vom eingesetzten Material und dem Bedienungspersonal abhängig.


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Verladung von Yachten mit Hubsystemen:

Als letzte Verlademöglichkeit liegen Hubsysteme vor, bei denen beim Verladen für gewöhnlich zunächst nur das Vorschiff, und nachfolgend das Achterschiff mit wagenheberähnlichen Hydraulikstempeln oder mechanischen Winden emporgedrückt werden. Diese werden von vielen Transportunternehmern und Werften beim Transport von zumeist kleineren Yachten verwendet. Hierbei wird auf den Einsatz von Kraneinrichtungen verzichtet. Die zu transportierende Yacht wird dabei im Heckbereich abgepallt (also unterstützt), so daß sie im Bugbereich mit Hilfe von hydraulischen oder mechanischen Winden empor gestemmt werden kann. Dabei ist auf eine ausreichende Unterfütterung des Hubgerätes zu achten, um den Druck von Winde oder Stempel nicht punktuell, sondern großflächig in den Rumpf einzuleiten. Der Trailer von Pkw oder Lkw wird dann soweit wie möglich unter die im vorderen Bereich angehobene Yacht gefahren. Spezielle Trailer mit offenen Stirnseiten im Heckbereich erleichtern diesen Vorgang. Andernfalls müssen Winde oder Hubvorrichtung während der Verladung wiederholt umgesetzt und neu plaziert werden. Auf diese Weise kann der Trailer schließlich bis weit unter die Yacht gefahren werden, bis die Yacht im vorderen Bereich auf den Trailer abgesenkt und im achteren Bereich kurzzeitig zur Entfernung der Pallhölzer angehoben und nachfolgend ebenfalls auf den Trailer herabgelassen wird. Bei diesem Vorgang ist selbstverständlich für eine ausreichende seitliche Stabilität der Yacht zu sorgen. Es muß aber auch gewährleistet sein, daß die Yacht durch das Anheben an nur zwei Punkten (achtern und vorn) nicht überbelastet wird.


Allgemeines Risiko beim Verladen von Yachten per Hubsystem:

Bei der Anwendung von Hubsystemen beschränkt sich das Risiko im wesentlichen auf die seltene Gefahr des Umstürzens bzw. der Überlastung punktueller Bereiche und der gesamten Längsverbände der Yacht.


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Masten von Segelyachten; Legen und Verladen:

Unerwähnt blieb bisher, daß bei allen Segelyachten für gewöhnlich erst der Mast gelegt werden muß, bevor sie verladen werden können. Ausnahmen beim Seetransport werden wir später erläutern.

Zum Legen eines Mastes einer Segelyacht wird in aller Regel ein Kran benötigt. Von Hand lassen sich fast nur Masten von Yachten legen, die kleiner als etwa 7 m sind. Das Mastlegen wird vorbereitet, indem eine Seilschlinge um das Mastprofil gelegt wird, die mit Hilfe des Krans bis unter eine Saling (Querspreize am Mast) gezogen wird. Hierbei ist darauf zu achten, daß der längere und schwerere Teil des Mastes in der unteren Hälfte unter diesem Anschlagpunkt verbleibt, damit der Mast nach dem Anheben nicht umschlägt.

So vorbereitet werden nachfolgend die Wanten, Stage und Fallen gelöst, so daß der Mast nur noch im Hubseil des Kranes hängt. Hierbei ist darauf zu achten, daß die Yacht unter dem Kran fest vertäut ist, um Bewegungen der Yacht zu vermeiden, da diese zu erheblichen Schäden am Mast führen könnten, der jetzt schließlich im Kran fixiert ist.

Nach dem der Mast vollständig von der Yacht gelöst ist, wird dieser mit dem Kran angehoben, über die Kaianlage geschwenkt und dort langsam abgesetzt, in dem er zunächst mit dem Fuß auf den Boden und nachfolgend in ganzer Länge herabgelassen wird.

Soll der Mast später verladen werden, ist eine sorgfältige Demontage oder Verzurrung aller Wanten und Stage und Fallen erforderlich, wobei im Idealfall der Mast in Bläschenfolie oder einem Holzverschlag verpackt wird.

Zum weiteren Verladen des Mastes muß dieser zumindest in zwei, je nach Länge ggf. in mehreren Positionen zugleich angehoben werden, damit er nun in der Horizontalen bewegt werden kann ohne Verbiegungen zu erleiden.


Risiken beim Legen und Verladen von Masten:

Speziell beim Verladen und Transportieren von Masten gilt zu beachten, daß diese hinreichend gegen Durchbiegung aber auch gegen Scheuer- und Schrammschäden geschützt sind. Schrammschäden in der eloxierten Beschichtung von Masten aus Aluminium bzw. Schrammschäden im Aluminium selbst sind irreparabel und können meist nur durch eine Minderung reguliert bzw. durch die Erneuerung eines Mastprofils behoben werden. Irreparabel sind für gewöhnlich auch bleibende Verbiegungen des Mastprofils.

Nur selten gelingt die Schäftung (Einfügen eines Reparaturstücks) eines Mastes und häufig müssen komplette Riggs einschließlich Wanten und Stagen erneuert werden, wenn bei älteren Masten die Verbindungselemente dieser Zubehörteile nicht mehr zueinander passen. Für eine ca. 15 m große Segelyacht sind dabei je nach Ausführung und Hersteller Kosten zwischen DM 50.000,00 und DM 100.000,00 für ein komplettes neues Rigg leicht zu erreichen.


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Häufigkeit des Verladens von Yachten:

Das Verladen von Yachten ist ein gängiger Vorgang, der fast alljährlich zur Winterlagerung, in Ausnahmefällen auch für Reparaturen und Transporte durchgeführt wird. Dabei kommen die verschiedenen Geräte zum Verladen nahezu gleichermaßen häufig zum Einsatz. Ausgenommen ist der relativ aufwendige und nur bei außerordentlich hohen Gewichten (etwa über 100 to) oder bestimmten örtlichen Gegebenheiten erforderliche Einsatz von Schwimmkränen.


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Kosten des Verladens von Yachten

Übliche Kosten von Verladungen variieren je nach Ort und Größe der Yacht und Verladeart zwischen wenigen Hundert und mehreren Tausend D-Mark.




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