Der Boden ist als das wichtigste Bauteil einer Kiste / eines Verschlages anzusehen, da er sowohl von oben die Gewichtskräfte des Packgutes sowie die von unten entgegen wirkenden Kräfte beim Einsatz von Staplern und Seilen / Ketten aufnehmen muss. Abbildung 51: Bauteile eines Bodens mit Querkufen Legende (Abb. 51):
Der Boden ist mit Hebemöglichkeiten für Krane und Stapler entsprechend der späteren Schwerpunktlage zu versehen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass eine genügend große Einfahrhöhe für Flurförderzeuge vorhanden ist. Bei Schwergutkisten (ab 1.000 kg Bruttomasse) sollte die Einfahrhöhe mindestens 12 cm betragen. Um dieses zu realisieren, werden unter dem Kistenboden in der Regel Querkufen angeordnet: Abbildung 52: Bodenkonstruktion mit Querkufen Eine zweite Möglichkeit für eine Unterfahrbarkeit sind sog. Rutschkufen (siehe folgende Abb. 53). Sie sind immer von Vorteil, wenn Kisten / Verschläge in Längsrichtung geschoben werden, z. B. beim Einstauen in Container, siehe Kapitel 6.6.1. Abbildung 53: Rutschkufen mit Einfahröffnung; Schwerpunktlage mittig Bei außermittiger Schwerpunktlage haben Rutschkufen den Vorteil, dass sie so gesetzt werden können, dass der Schwerpunkt des Packstücks immer zwischen den Anschlagpunkten liegt, und Flurförderzeuge dann in die richtige Position einfahren können. Abbildung 54: Entsprechend der seitlich versetzten Bei versetzter und mittiger Schwerpunktlage sind Rutschkufen entsprechend der Schwerpunktlage so zu unterteilen, dass die Einfahröffnungen symmetrisch zur Schwerpunktslage angeordnet sind. Dieses gilt auch für die Anschlagpunkte von Seilen, Gurten oder Ketten. Zu den Kopfseiten der Kisten hin sind die Rutschkufen soweit zurückzusetzen und anzuschrägen, dass ein sicheres Anschlagen von Seilen, Gurten oder Ketten ermöglicht wird. Die Aussparungen der Rutschkufen für Flurförderzeuge (Einfahröffnungen) können in Abhängigkeit der Bruttomasse den folgenden Maßbildern entsprechen: Abbildung 55: Abstand der Kufen für die Einfahrhöhe bei unterschiedlichen Bruttomassen Bei Schwergutkisten / Verschlägen sind die Böden grundsätzlich an den Schmalseiten (Köpfen) mit innen liegenden Kopfkanthölzern auszustatten, die mit den Längskufen verbolzt werden. Bei nicht Gabelstapler-fähigen Kisten ist darauf zu achten, dass keine Einfahröffnungen vorhanden sind, z. B. durch nicht unterbrochene Rutschkufen. Ggf. ist es auch von Vorteil, die Stirnseiten von Kisten zu verbauen, damit ein Unterfahren mit Flurförderzeugen unmöglich wird, insbesondere bei Kisten, die im Container transportiert werden. Abbildung 56: An den Kopfenden des Bodens mit den Der Abstand der Längskufen untereinander sollte nicht größer als 80 cm sein. Längskufen sollten immer aufgrund einer höheren Biegefestigkeit hochkant angeordnet werden. Sofern für das Packgut bezüglich seiner Befestigung auf dem Boden keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, ist die Anzahl der Längskufen nach Tabelle 12 zu wählen:
Tabelle 12: Mindestanzahl Längskufen in Abhängigkeit der Bodenbreite Bei Schwergütern, die eine entsprechend stabile Bodenkonstruktion erfordern, kann der Boden aus wirtschaftlichen Gründen auch eine Kombination aus Stahl und Holz sein. Dieses ist immer der Fall, wenn sich durch eine Berechnung sehr große Holzquerschnitte für die Längskufen ergeben. |
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