1.4.2  Kippbeanspruchung /-gefahr

[English version]

Als Folge von Horizontalbeschleunigungen können Packstücke auch kippen.

Ein Packstück ist kippgefährdet, wenn unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beschleunigung die Standfläche klein und die Schwerpunkthöhe groß ist. Dieses ist z. B. der Fall, wenn der Schwerpunkt über der halben Packstückhöhe liegt.

Um festzustellen, ob Packstücke kippgefährdet sind, müssen die Höhe des Schwerpunktes und dessen Abstand zur entsprechenden Kippkante des Packstücks ins Verhältnis gesetzt werden. Die Kippkante ist immer die Querkante in Beschleunigungsrichtung (siehe Abb. 2).



FG = Gewichtskraft
FV = Beschleunigungskraft
hs = Kipphebel
bs = Standhebel

    Abbildung 2: Prüfen der Kippgefahr


Immer wenn das Verhältnis Höhe des Schwerpunktes über seiner Standfläche zu seitlichem Abstand Kippkante zum Schwerpunkt größer ist als die zu erwartende Beschleunigung, dann ist die Kiste kippgefährdet und eine Sicherung gegen Kippen ist erforderlich. In Verhältnissen ausgedrückt sieht das wie folgt aus:

 nach vorn bei bs / hs < 1,0*
 seitlich bei bs / hs < 0,5*
 nach hinten bei bs / hs < 0,5*

* Beispiel Beschleunigungen LKW-Transport (CTU, siehe Tab. 1 in Kapitel 1.3.1).


1.4.3  Schwerpunktangaben

Um ein sicheres Handling zu gewährleisten, ist es bei Kisten ab 1.000 kg Bruttomasse unerlässlich, die Schwerpunktlage durch ein entsprechendes Symbol zu markieren.

Ein Schwerpunkt ist eindeutig markiert, wenn die Markierung an mindestens zwei aneinandergrenzenden Kistenwänden vorhanden ist. Aus Gründen der Umschlag- und Transportsicherheit ist eine Markierung auf allen vier Seitenwänden sinnvoll. Die Markierung des Schwerpunktes erfolgt nach DIN EN ISO 780 bzw. nach den Vorschriften des Empfangslandes, siehe hierzu Kapitel 11.


1.4.4  Belastungen durch Schwingungen / Vibration

Bei allen Transporten treten Schwingungs- und Vibrationsbelastungen auf. Die Folge sind zum einen vertikale Beschleunigungen (siehe statische Belastungen), zum anderen können diese Schwingungen dem Packgut schaden. Bei empfindlichen Gütern sind schwingungsdämpfende Elemente einzubauen. Für die Ladungssicherung bedeuten vertikale Schwingungen eine Reduzierung der Reibung zwischen Ladefläche und Packstück.


1.4.5  Belastungen beim Umschlag

Direkte Belastungswerte beim Umschlagen von Stückgut sind nicht vorhanden. Nach Messungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung, Berlin und der BFSV)* ergeben sich Eckwerte von Beschleunigungsbelastungen, für die beim Containertransport in Frage kommenden Umschlagmittel, die die Angaben von Beschleunigungen in einschlägigen Richtlinien / Empfehlungen, wie die VDI-Richtlinie 2700 und die CTU-Packrichtlinie, gut abdecken.

* Belastungswerte beim Umschlag von Containern und Flats (BAM / BFSV)



Vorgang max. Beschleunigung [g]
Containerboden
Anfahren / Anhalten 0,3
Kurvenfahrten 0,3
Aufnehmen / Absetzen 3,7 (vertikal) *

Tabelle 2: TUL-Belastungen Van Carrier



Vorgang max. Beschleunigung [g]
Containerboden
Aufnehmen / Absetzen 4,8 (vertikal) *
Ablassen ins Schiff 3,2 (vertikal) *
Schwenken mit Höhendifferenz 0,4 (vertikal)
0,2 (horizontal)

Tabelle 3: TUL-Belastungen Containerbrücke

* siehe hierzu Kapitel 1.4.1


Diese Belastungsgrößen sollten vorerst auch für den Umschlag von Stückgut gelten.







SeitenanfangInhaltsverzeichnis