Foto des Monats − Dezember 2007 −
Special 3
[English version]



Schlittenfahrt I



Abbildung 1 [R. Kessler-Kangler]


Zum Transport von Ladung ist ein geeignetes Fahrzeug heranzuziehen. Soll Bauschutt transportiert werden, muss ein Fahrzeug mit festen Ladebordwänden dazu herangezogen werden. Soweit so gut: Die Ladung besteht aus Bauschutt, die Ladebordwände des Fahrzeuges sind fest und vorausgesetzt, dass das Fahrzeug nicht überladen ist, müsste man sich über diese Art der Beladung kaum irgendwelche Gedanken machen. Aber…

Oben auf der Ladung thront ein Betonblock. Und nicht genug, dass das größte Ladungsteil oben auf der Ladung platziert, von Hause aus schon viel zu exponiert wäre, nein, irgendjemand der an der Beladung dieses Fahrzeuges beteiligt war hat noch eine Palette als Schlitten darunter gesetzt. Mit diesem Schlitten schafft es der Betonblock, je nach Beschleunigungsrichtung, ohne weiteres über die Ladebordwand nach links oder bei einer Vollbremsung auf den Sitz des Fahrers durch die Kabinenwand.



Abbildung 2 [R. Kessler-Kangler]


Aus der Nähe betrachtet kann einem dann schon ein wenig mulmiger werden. Der Ladungssicherungsversuch durch die Niederzurrung ist eher als hilflos zu bezeichnen, denn

bei diesem geschütteten Untergrund kann sich keine wirkliche Vorspannung aufbauen oder halten
der Ladungssicherungswinkel ist gelinde gesagt als ungültig zu bezeichnen und
es wäre bei der vorgefundenen Ladungsmasse mit einem Gurt nicht getan und
der in Abbildung 3 zu sehende Gurt war ablegereif.





Abbildung 3 [R. Kessler-Kangler]


Bei der vorgefundenen Ladung wäre es ohne weiteres möglich gewesen, auf einer Seite am Heck des Fahrzeuges ausreichend Platz für den Betonblock zu belassen. Dort hätte er nach hinten und zur Seite formschlüssig durch die Ladebordwände gesichert werden können. Durch untergelegte Steine hätte man eine Entladung durch einen Gabelstapler sicherstellen können und die verbleibende Schüttladung hätte diesen Betonblock formschlüssig sichern können.

Durch die verwandten „Sicherungsmaßnahmen“ wurde der Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr gebracht. Das ist nicht das was man unter Sicherungsmaßnahme versteht!!!




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