Foto des Monats – Juni 2007 | [English version] |
"Meterholz" ohne Sicherung
Abbildung 1 [KLSK e.V.]
Dem Betrachter der Abb. 1 stellt sich als erstes die Frage, um welche Art von Holz es sich auf dem qualitativ fragwürdigen Anhänger handelt. Rohholz scheint es nicht zu sein, da zumindest die meisten Stämme beidseitig besäumt sind und nur wenige Stämme das Erscheinungsbild von Rohholz zeigen. Die Art der Verladung ist chaotisch (nicht gestapelt und gebündelt); also gleicht dies doch eher der Verladeart und -weise wie beim Rohholztransport. Ob sich hier ein Satteleffekt, wie beim Rohholz, einstellt, und somit eher ein Abzugswert in Ansatz zu bringen ist oder eher der Reibbeiwert von Sägeraumholz auf Sägeraumholz, ist unsicher.
Bemüht man die "Verladeempfehlung für Rohholz quer geladen" zur Ladungssicherung für den Straßentransport erfährt man, dass die Ladefläche in Längsrichtung mit zwei Keil- bzw. Stegleisten auszustatten ist. Diese Keil- bzw. Stegleisten dienen der formschlüssigen seitlichen Sicherung der Ladung. Ferner wird ausgeführt, dass das Holz so zu platzieren ist, dass die Hölzer mit beiden Enden auf diesen Keilleisten abzulegen sind. Folgerichtig handelt es sich bei dieser Art von Beschreibung um 2-2,5 Meter langes Rohholz und nicht um ca. 1 Meter lange Abschnitte.
Schaut man sich dann die Empfehlung zur Ladungssicherung an (Zwei in Längsrichtung über den Stapel gelegte Gurte, die mit Handkraft angespannt werden sollen, um negative Auswirkungen von Vertikalstößen entgegen zu wirken, die ihre Wirkung primär im Bereich der Rungen entfalten.) zeigt dieses Bild noch einen recht unfertigen Sicherungszustand. Zu erkennen ist eindeutig, dass der Betreiber dieses Fahrzeugs zumindest zwei Sicherungseinrichtungen für eine noch vorzunehmende Sicherung vorhält. Dies sind die beiden Winden am Heck des Fahrzeugs, zu beiden Seiten angebracht. Aus ökonomischen und arbeitstechnischen Gründen wurde der Draht nicht auf die Winden getrommelt (die diesem Draht dort sicherlich auch keinen Platz bieten), sondern in Achtform um die Stoßstange des Fahrzeuges gelegt. So weit, so gut.
Abbildung 2 [KLSK e.V.]
Sieht man davon ab, dass diese Winden nicht rückschlagfrei sind (wie von der BG für Fahrzeughaltungen gefordert), fällt dem geneigten Betrachter auf, dass die Drähte mittels Drahtseilklemmen befestigt wurden. Sieht man weiterhin davon ab, dass die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen derartige Drahtseilendverbindungen für Fahrzeuge, die sich im Straßenverkehr bewegen, nicht zulässt, sondern derartige Sicherung nur für den Seeverkehr zulässig sind, bleibt zu bemerken, dass sich an diesem Drahtseilende genau zwei Drahtseilklemmen zu wenig befinden und die, die dort befestigt wurden, auch noch verkehrt herum gesetzt wurden. Wie so etwas richtig zu erfolgen hat, können Sie unter der Internetadresse www.containerhandbuch.de, Kapitel 4.4.1 nachlesen.
Abbildung 3 [KLSK e.V.]
Ein Blick auf die linke Fahrzeugseite zeigt, dass dort mit ähnlicher Sorgfalt vorgegangen wurde. Inwieweit der Draht auf der Welle der Winde gesichert ist, lässt sich nicht mit letzter Sicherheit sagen. Betrachtet man die Drahtseilendverbindung, findet man hier richtig aufgesetzte Drahtseilklemmen. Leider fehlen auch hier zwei Stück.
Abbildung 4 [KLSK e.V.]
Ein Blick auf eine seitlich am Fahrzeug angebrachte Drahtseilwinde gibt weiteren Aufschluss über den "hohen Sicherheitsstandard" dieses Fahrzeugs. Das Drahtseil scheint an dieser Welle tatsächlich mit einer Art Spleiß befestigt zu sein. Der Allgemeinzustand der Winde, insbesondere die rechte Halterung der Windenwellen, lässt aber vermuten, dass dem Sicherheitsaspekt nicht mit letzter Konsequenz volle Beachtung geschenkt wird.
Abbildung 5 [KLSK e.V.]
Der anfänglich etwas getrübte Sicherheitseindruck rund um das Fahrzeug wird mit diesem Bild wieder deutlich aufgehellt. Sieht man doch, dass der Beladende sich um die Sicherheit bemüht und das Fahrzeug "nachhaltig" am Verrollen hindert.
Abbildung 6 [KLSK e.V.]
Betrachtet man als einfacher Ladungssicherungskolumnist sich die Abb. 6, fallen einem sofort die Korrosionsprobleme im vorderen Bereich der Ladefläche ins Auge. Sicher muss es einem Fahrzeugbauer überlassen werden, zu bewerten, ob diese äußerst partiellen Korrosionsdurchfressungen der Ladefläche tatsächlich Stabilitätsprobleme im Bereich der Rungenhalterungen mit sich bringen können. Festzuhalten bleibt, dass derartige Löcher in Ladeflächen eher unüblich sind und keinen besonders guten Eindruck hinterlassen.
Um sich dieser Ladungssicherungsproblematik wieder mit etwas mehr Ernst zu nähern, bleibt zu überlegen, wie derartige Hölzer gesichert werden müssen.
Laut den "Verladeempfehlungen für Rohholztransport quer geladen" muss jeder Stamm auf zwei Keilleisten abgelegt werden, die sich in Längsrichtung auf der Fahrzeugladefläche befinden. Da dieses Fahrzeug ca. 1 Meter lange, beidseitig besäumte Holzstämme befördert, müsste es über vier Keilleisten in Längsrichtung verfügen. Soll das Holz aber ohne diesen Formschluss auf den Keilleisten gesichert werden, müsste man den Reibbeiwert Metallladefläche (Tränenblech) zu Holz zur Sicherung heranziehen. Dieser Reibbeiwert wir zwischen 0,3 und 0,4 µ anzusiedeln sein. Sofern keine gesicherten Kenntnisse darüber vorliegen, muss aus Sicherheitsgründen von 0,3 µ ausgegangen werden. Da durch in Längsrichtung über die Ladung gespannte Drähte oder Gurte keine für den gesamten Ladungsstapel wirksamen Vorspannkräfte aufgebracht werden können (wie diverse Versuche gezeigt haben), muss die gesamte Ladung durch bauliche oder andere ladungssicherungstechnische Maßnahmen, wie z. B. Netze oder Planen etc., am seitlichen Herabrutschen gehindert werden.
Sollte die Ladung nach den "Verladeempfehlungen für Rohholz quer geladen" gesichert werden (obwohl ca. 1 Meter lange Abschnitte nicht Gegenstand der Untersuchungen waren, die im Vorfeld dieser Empfehlung stattgefunden haben), so benötigt dieses Fahrzeug vier in Längsrichtung aufgebrachte Keil- bzw. Stegleisten, die dazu geeignet sind, das Holz formschlüssig zu sichern. Weiterhin müssen pro Ladungsstapel jeweils zwei in Längsrichtung über die Ladung gelegte Ladungssicherungsmittel handfest angespannt werden und ab 01. Oktober 2007 muss das Fahrzeug über seitliche Sicherungssysteme verfügen, die dazu geeignet sind, in Kavernen liegende Hölzer am Verlassen des Fahrzeugs zu hindern.
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