5.6  Bolzen

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Für Bolzenverbindungen werden Sechskant-Schrauben (EN ISO 4016), Flachrundschrauben mit Vierkantansatz (ISO 8678) und Gewindestangen verwendet.

Bolzenverbindungen werden zum Fügen von Holzbauteilen, insbesondere am Kistenboden, und zum Befestigen von technischen Packgütern auf Böden eingesetzt.

Die zulässigen Bolzenbelastungen sind nach DIN 1052 2004-08 zu bestimmen.

Bei der Befestigung von Packgütern auf Böden sind für die Dimensionierung der Verbindungen die horizontalen Beschleunigungsgrößen der eingesetzten Verkehrsträger und Umschlagmittel ausschlaggebend.


Verarbeitungshinweise

Um eine möglichst hohe Qualität einer Bolzenverbindung zu erreichen, ist folgendes zu beachten:


  • die Bolzenlöcher müssen gut passend gebohrt werden. Ein Spiel von 1 mm sollte nicht überschritten werden.


  • Bolzen müssen mindestens 10 mm, bei Holzdicken über 8 cm mindestens 12 mm Durchmesser haben.


  • Der Bolzenabstand untereinander und vom Holzende in der Faserrichtung soll mindestens 10 cm betragen.


  • Bolzenverbindungen sind an der Kopf- und Mutterseite mit Scheiben nach DIN 436 1990-05 oder DIN 440 2001-03 zu unterlegen. Die Abmessungen der Scheiben für tragende Verbindungen sind in der Tab. 11 aufgeführt.


  • Um ein Lösen der Bolzenverbindung zu vermeiden, müssen die Muttern gekontert sein oder zusätzlich Federringe zwischen Scheiben und Muttern eingesetzt werden. Gleiches gilt auch für Gewindestangen.

Bolzendurchmesser M 12 M 16 M 20 M 22 M 24
Dicke der Scheibe [mm] 6 6 8 8 8
Außendurchmesser runde Scheibe [mm] 58 68 80 92 105
Seitenlänge quadratische Scheibe [mm] 50 60 70 80 95

Tabelle 11: Bolzenabmessungen



Abbildung 43: Bolzen und Schraubenelemente


Augenschrauben werden z. B. zum Befestigen des Packgutes mit Seilen und Gurten verwendet. Die Augenschrauben können auf die Bolzen der Kopfkanthölzer geschraubt werden:


Abbildung 44: Augenschraube auf Kopfkantholz






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