Aval, Wechselbürgschaft
engl. guaranty, surety for payment

Die Zahlung der Wechselsumme, die dem Bezogenen obliegt, kann ganz oder teilweise durch Wechselbürgschaft (Aval) gesichert werden, indem der Bürge seine Unterschrift allein oder mit einer entsprechenden Erklärung auf den Wechsel setzt. Mangels anderer Angaben verpflichtet sich der Wechselbürge für den Aussteller. 

Zusicherung eines Dritten für eine Forderung bei Fälligkeit einzustehen (Bankaval).