Allgemeine Deutsche
Seeversicherungsbedingungen – Besondere Bestimmungen für die Güterversicherung
in den Fassungen 1973, 1984 und 1994 (ADS 1973, 1984 und 1994)
Seit 1973 bilden die Besonderen Bestimmungen für die Güterversicherung die Grundlage für die Versicherung von Gütertransporten mit Schiffen, Luft- und Landtransportmitteln, einschließlich Vor- und Nachreise, aber auch bei reinen Binnentransporten (vgl.
ADB). Im übrigen sind die ADS 1919 weiterhin gültig.
1983 wurden nach fast zehnjährigem Bestehen der ADS 1973 aufgrund der in der Zwischenzeit gemachten Erfahrungen überprüft und in verschiedenen Passagen geändert. Darüber hinaus erfolgten weitere Änderungen wegen der 1982 eingeführten, grundlegend überarbeiteten
Institute Cargo Clauses. Somit wurden 1984 die Besonderen Bestimmungen für die Güterversicherung 1973 in der Fassung 1984 bekannt
gegeben.
Im Jahre 1994 wurden die Besonderen Bestimmungen für die Güterversicherung 1973 in der Fassung 1994 veröffentlicht; sie waren der Gruppenfreistellungsverordnung
angepasst.
Seit dem 01.07.1999 werden für die Güterversicherung vom GDV die
DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 unverbindlich bekannt gegeben.
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.