Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Die GbV schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter vor.
(Vgl. Gefahrgut)
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Die GbV schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter vor.
(Vgl. Gefahrgut)
Weitere Begriffe können in der Rubrik "Transportversicherung von A bis Z" im TIS nachgeschlagen werden.