Höhere Gewalt
engl. act of god, frz. force majeure

Definition nach deutscher Rechtsprechung: Objektive Voraussetzung ist, dass das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat.
In subjektiver Hinsicht setzt höhere Gewalt voraus, dass das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.
Beispiele für höhere Gewalt: Außergewöhnliche Naturereignisse, wie Überschwemmung, Erdbeben, Orkan, Sturmflut, Vulkanausbruch.

Nicht zu verwechseln mit Verfügung von hoher Hand.