Innere Unruhen, bürgerliche Unruhen
engl. civil commotions
Zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung stören die öffentliche Ruhe und Ordnung und verüben Gewalt gegen Personen und Sachen. Der Begriff ist eng mit dem „Aufruhr„-Begriff verwandt. Sie sind in der Güterversicherung eine „ausgeschlossene Gefahr“, können jedoch z. B. im Rahmen der Streik- und Aufruhrklausel wieder eingeschlossen werden.
(Vgl. Politisches Risiko)
Weitere Informationen / Allgemeine Versicherungsbedingungen:
TIS-Startseite > Transportversicherung > DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004
> Streik- und Aufruhrklausel (8 KB)