Pflanzengesundheitszeugnis
engl. phytosanitary certificate

1. Bestätigung, aus der hervorgeht, dass importierte Pflanzen bei Versand frei von Schädlingsbefall oder Krankheiten waren.

2. Bei der Verwendung von Holz als Packmittel oder Ladungssicherungsmittel müssen u. U. Quarantänebestimmumgen des Bestimmungslandes beachtet werden. Das Pflanzengesundheitszeugnis weist nach, dass die Materialien frei von Schädlingsbefall oder Krankheiten sind.

Weitere Informationen:
TIS-Startseite > Verpackung > Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz – IPPC-Standard