Allgemeine
Deutsche Seeversicherungsbedingungen von 1919 (ADS 1919)
engl. German General Rules of
Marine Insurance
Die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen sind im Jahr 1919 herausgegebene Bedingungen für Seeversicherungsverträge und ersetzen die seeversicherungsrechtlichen Regelungen des
HGB (§§ 778-900), soweit diese abdingbar sind.
Die ADS 1919 sind in Abschnitte gegliedert:
Der erste Abschnitt enthält allgemeine Bestimmungen für Kaskoversicherungen und
Güterversicherungen.
Im zweiten Abschnitt sind die Spezialregelungen der Kasko- und Güterversicherung enthalten. Die Güterversicherung wird seitdem in den
ADS Güter 1973, 1984 und 1994, den Bestimmungen für die
laufende Versicherung sowie den dazugehörigen
DTV-Klauseln geregelt. Seit dem 01.07.1999 werden für die Güterversicherung vom
GDV unverbindlich die DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000/2004 empfohlen.